Südwest Mehr Landesbefugnisse im Katastrophenfall vorgesehen

Feuerwehr Symbolbild
Das neue Brand- und Katastrophenschutzgesetz macht unter anderem Vorgaben zu Organisationsstrukturen für den Ernstfall. (Symbolbild)

Gute drei Jahre nach der Ahrflut legt die Regierung einen Entwurf für ein neues Katastrophenschutzgesetz vor. Die Zuständigkeit bleibt bei den Kommunen, aber das Land bekommt mehr Möglichkeiten.

Mainz (dpa/lrs) - Veränderte Strukturen und eindeutigere Vorgaben: Rund zwei Jahre nach der Flutkatastrophe an der Ahr hat die rheinland-pfälzische Landesregierung einen zentralen Baustein für die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes auf den Weg gebracht. Ein Entwurf für ein neues Landesgesetz für den Brand- und Katastrophenschutz, den Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) gemeinsam in Mainz vorstellten, sieht unter anderem mehr Befugnisse für das Land vor.

Ebling sagte, gemeinsam mit einem ebenfalls geplanten neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz würden damit die Regelungen für die Landessicherheit grundlegend novelliert.Schweitzer sprach von einem Meilenstein für den Brand- und Katastrophenschutz.

Land soll Einsatzleitung an sich ziehen können

Grundsätzlich wird auch mit der Novelle die Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz bei den Kommunen bleiben. Allerdings soll das Land Weisungen erteilen können. Möglich wird dem Entwurf zufolge auch, dass das Land unter bestimmten Umständen die Einsatzleitung an sich zieht - und zwar wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass vor Ort die Bewältigung einer Lage nicht sichergestellt werden könne oder ein kommunaler Aufgabenträger selber sage, dass er es nicht mehr schaffe, erklärte Ebling.

Vorgesehen sind die Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften im Land sowie eine Pflicht für Kommunen, Bedarfs- und Einsatzpläne regelmäßig aufzustellen, fortzuschreiben und dem neuen Landesamt für den Brand- und Katastrophenschutz als künftige Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Übung der neuen Polizeihubschrauber in Rheinland-Pfalz
Vor einigen Tagen stellten sie neue Polizeihubschrauber vor, nun den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz für den Brand- und Katastrophenschutz: Innenminister Michael Ebling (links) und Ministerpräsident Alexander Schweitzer. (Archivbild)

Das Landesamt soll Anfang 2025 komplett in Betrieb gehen mit einem rund um die Uhr besetzten Lagezentrum. Vorgesehen sind neben dem Sitz der Behörde in Koblenz noch Regionalstellen in Trier und im Süden des Landes. Im Süden steht der genaue Ort Ebling zufolge noch nicht fest.

Neues Landesamt ist Aufsichtsbehörde

Bei Bedarfs- und Einsatzplänen geht es darum, welche Ausrüstung oder welches Personal zur Gefahrenabwehr in dem jeweiligen Gebiet gebraucht wird. Auch verpflichtende Risiken- und Gefahrenanalysen werden in dem Gesetzesentwurf von der kommunalen Ebene verlangt. Liegt etwa eine Kommune an einem Gewässer, wo Hochwasser auftreten kann, oder besteht wegen eines großen Nadelholzbestandes eine erhöhte Waldbrandgefahr?

Bei der Bewältigung einer Lage ist künftig ein Zwei-Stabs-Modell vorgegeben: eine technische Einsatzleitung sowie ein Verwaltungsstab, der sich rechtlichen und organisatorischen Fragen widmet. Die Gesamtleitung soll in der Regel bei dem jeweiligen Landrat oder Oberbürgermeister liegen.

Eingeflossen seien in den Gesetzesentwurf auch Erkenntnisse des nach der Ahrflut eingesetzten Untersuchungsausschusses sowie der Enquete-Kommission des Landtages zum Katastrophenschutz, erklärte Schweitzer. Bei der Katastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 mit allein 135 Toten im Ahrtal hatte die bisherige Aufsichtsbehörde ADD am 17. Juli die Einsatzleitung vom Kreis Ahrweiler übernommen. Auch an deren Arbeit war im U-Ausschuss teils deutliche Kritik geübt worden.

Kritik von der Opposition

Die Brand- und Katastrophenschutzinspekteurin des Landes, Kirstin Eisenhauer, sagte, im Lagezentrum des neuen Landesamtes könnten Einsätze in Zukunft dauerhaft beobachtet werden. Der Katastrophenfall könne sowohl von kommunaler Seite, als auch von Landesseite ausgerufen werden. Das Lagezentrum sei so etwas wie ein «Fernglas» oder ein «Seismograph», das Land sei so früher in der Führungsunterstützung drin, betonte Ebling.

Die Novelle sieht auf kommunaler Ebene die Pflicht zu hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren vor. Auf diesen Weg hätten sich viele Kommunen ohnehin schon gemacht, sagte der Innenminister. Das bringe eine finanzielle Mehrbelastung, die solle vom Land ausgeglichen werden, das sei im Haushalt vorbereitet. Bei einem Übergang von einem neben- auf einen hauptberuflichen Inspekteur sollen Übergangsfristen zugelassen werden.

Kritik kam aus der oppositionellen CDU-Fraktion. Drei Jahre seien für den Regierungsentwurf zu lange, monierte der Sprecher für den Katastrophenschutz, Dennis Junk. Er erwarte nun, dass die Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht würden. Einige Vorschläge hätten schon seit dem Zwischenbericht der Enquete-Kommission Ende 2022 auf dem Tisch gelegen.

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