Rheinland-Pfalz Mit dem Pensionsfonds fällt auch Briefkastenfirma weg

... den ihr Vorvorgänger Ingolf Deubel 1996 eingerichtet hatte.
... den ihr Vorvorgänger Ingolf Deubel 1996 eingerichtet hatte.

Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) hat sich nach dem Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs jetzt zur Auflösung des Pensionsfonds entschieden (siehe Titelseite und Leitartikel Seite 2). Das Parlament soll sich nach der Sommerpause damit beschäftigen. Welche Folgen hat das für die Altersversorgung von Beamten und welche für den Haushalt? Fragen und Antworten dazu.

Bleiben die Pensionen sicher?

Die Ruhegehälter der Beamten und die Versorgung der Hinterbliebenen werden bisher aus dem laufenden Landeshaushalt bezahlt, das soll so bleiben. Der Fonds war zwar 1996 mit der Absicht gegründet worden, daraus ab 2020 Pensionen zu finanzieren, aber sein Anlagevermögen bestand überwiegend aus Schuldscheinen des Landes. „Der Kern für die künftige Altersversorgung ist ein ausgeglichener Haushalt“, sagte Ahnen. Wie viel Geld steckt in dem Fonds, was ist die „Kanther-Rücklage“? Das Vermögen des Pensionsfonds beziffert das Ministerium auf 5,5 Milliarden Euro, davon sind 4,8 Milliarden in Schuldscheinen des Landes angelegt. Gehen diese an das Land zurück, reduziert sich der aktuelle Schuldenberg auf 33,2 Milliarden Euro. Die „Kanther-Rücklage“ ist eine 1998 auf Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) im Bundes- und später im Landesrecht verankerte Versorgungsrücklage. 0,2 Prozent jeder Besoldungserhöhung werden dafür einbehalten. Ihr Wert beträgt derzeit 467 Millionen Euro – angelegt in Schuldscheinen des Landes. Laut Ahnen bleibt diese Rücklage erhalten. Sie soll nach einer noch zu verabschiedenden Anlagerichtlinie sicher, werthaltig und nachhaltig bei einem externen Partner angelegt werden, möglicherweise bei der Bundesbank. Wenn es Haushaltsüberschüsse gibt, soll das Vermögen weiter aufgebaut werden. Was ist die PLP KG? Die Briefkastenfirma PLP Management GmbH und Co. KG ist das umstrittenste und komplizierteste Konstrukt im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds des Landes. Sie soll ebenfalls aufgelöst werden. In den Jahren 2003 und 2004 hat das Land Forderungen gegenüber Bauherren, die Landeskredite für den sozialen Wohnungsbau erhalten haben, zu einem Nominalwert von 457 Millionen Euro an den Pensionsfonds verkauft. 2005 wurde weiteres Forderungsvermögen als stille Einlagen an die Landesbank Rheinland-Pfalz, heute LBBW, (300 Millionen Euro) vergeben, 100 Millionen Euro gingen an die Saar-LB. In der Vermögensaufstellung des Pensionsfonds sind sie als „Nullkupon-Darlehen“ ausgewiesen. Sie sollen bis zum Jahr 2037/47 zurückerstattet werden. Das Land erhält jährliche Renditen, so genannte PLP („profit linked perpetuals“). Diese Renditeansprüche verkaufte das Land an die PLP-Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Koblenz. Einziger Kommanditist ist das Land selbst. Ahnen will die PLP-Gesellschaft bis Januar 2019 auflösen. Warum ist der bisherige Pensionsfonds verfassungswidrig? Zwar wurde der 1996 aufgelegte Fonds auch in den Anfangsjahren überwiegend durch Kredite finanziert, es floss also selten „echtes“ Geld hinein, so gab es 2006 doch eine entscheidende Änderung: Die Zuführungen an den Pensionsfonds wurden als Investitionen und nicht mehr als konsumtive Ausgaben gewertet. Dieser Investitionsbegriff sei aber nicht mit der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vereinbar, weil die späteren Pensionszahlungen eindeutig konsumtiv seien, hatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs in der Urteilsbegründung am 17. Februar 2017 gesagt. Damit folgte er der Linie des Landesrechnungshofs. Geklagt hatte die CDU-Landtagsfraktion. Neben der Auflösung des Fonds hätte es für das Land die Möglichkeit gegeben, die Einzahlungen zu korrigieren. Nach Auffassung des Rechnungshofs wären dafür 2,5 Milliarden Euro nötig. Laut Ahnen 1,5 bis 2,5 Milliarden. Wie sind die Reaktionen? Lob erntet Ahnen vom Bund der Steuerzahler. Der Schritt sei „überraschend radikal“, sagte dessen Landeschef Rainer Brüderle. Dagegen kritisierte der DGB die Entscheidung. DGB-Landesvorsitzender Dietmar Muscheid fürchtet eine „Beamtenversorgung nach Kassenlage“, wenn sich das Land vom Ziel entferne, langfristig Rücklagen für die Versorgungsausgaben zu bilden. Die CDU sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Ausführungen Ahnens seien ein Eingeständnis des Scheiterns der Landesregierung, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Adolf Weiland. Der Fraktionschef der AfD, Uwe Junge, bezeichnet die angekündigte Auflösung als „Eingeständnis eines unsinnigen Finanzkonstrukts.“ Dagegen begrüßte SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer die „klare und konsequente“ Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs.

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