Rheinland-Pfalz Modepark: Stadt Landau mit Eilantrag erfolglos

«LANDAU/KOBLENZ.» Die Stadt Landau ist jetzt auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit einem Eilantrag gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum in Rohrbach gescheitert. Überdies macht das OVG Landau auch wenig Hoffnung im Hauptverfahren. Die Stadt wehrt sich gegen einen großflächigen Modepark Röther im ehemaligen Real-Markt.

Landaus

Oberbürgermeister Thomas Hirsch (CDU) sagte gestern, dass ein Weiterführen des Rechtsstreits wohl nicht sinnvoll sei. Landrätin Theresia Riedmaier (SPD) sieht die Arbeit der Bauabteilung des Kreises bestätigt. Landau wollte einen Stopp der Umbauarbeiten erzwingen. Der Grund der Niederlage ist formaler Natur: Die Stadt hatte sich gegen eine Baugenehmigung vom Dezember 2016 gewandt, die 6200 Quadratmeter Verkaufsfläche für Mode vorgesehen hatte. Zwischenzeitlich hatte das Unternehmen jedoch eine geänderte Baugenehmigung für 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche beantragt und im April 2017 bekommen. Das OVG teilt die Auffassung des VG, dass die Stadt gegen etwas Überholtes vorgeht. Zudem haben die Koblenzer Richter erklärt, dass Landau wohl auch keinen Erfolg in der Hauptsache haben werde (Aktenzeichen: 8 B 11235/17.OVG). Der Bauvorbescheid der Kreisverwaltung vom Januar 2016 sei rechtskräftig. Ob er inhaltlich korrekt war, müsse nicht mehr geprüft werden, sagte OVG-Mediensprecher Thomas Stahnecker. Über diesen Bauvorbescheid hatte der Kreis die Stadt in einem fünf Zeilen langen Brief informiert, in dem nicht von einem großflächigen Modepark, sondern nur von Einzelhandelssortimenten wie „Bekleidung, Drogerieartikel und Lebensmitteln“ die Rede war. Der Knackpunkt, dass auch 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche einen Verstoß gegen das Landesentwicklungsprogramm IV darstellen, wird nun wohl nicht mehr geprüft. Das LEP IV lässt Einzelhandel mit mehr als 2000 Quadratmetern Fläche nur in Mittel- und Oberzentren zu.

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