Rheinland-Pfalz Nach Asyl-Urteil: Haßloch legt Rechtsmittel ein

«Hassloch.» Die Gemeinde Haßloch legt vorsorglich Rechtsmittel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ein, das die Kommune verpflichtet, einen wegen Sexualdelikten verurteilten Asylbewerber aus Somalia unterzubringen.

Die Gemeinde hatte gegen die Zuweisungsentscheidung des Kreises Bad Dürkheim geklagt. Wie gestern berichtet, hat das Gericht die Klage abgewiesen, weil die Unterbringung von Asylbewerbern eine Pflichtaufgabe von Kommunen sei. Laut Bürgermeister Lothar Lorch (CDU) wird die Gemeinde zur Fristwahrung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz die Zulassung der Berufung beantragen. Der Hauptausschuss entscheidet nach der Sommerpause, ob der Streit vor dem OVG weitergeführt wird. Die Erfolgsaussichten einer weiteren Klage schätzt Lorch zwar nicht hoch ein. Aber die Gemeinde wolle mit ihrem Vorgehen auch erreichen, dass die Praxis der Unterbringung von straffällig gewordenen Asylbewerbern überprüft wird.

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