Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Feiertags-Chaos: Kassenärztliche Vereinigung klagt an

Krankschreiben darf nur ein Arzt oder eine Ärztin.
Krankschreiben darf nur ein Arzt oder eine Ärztin.

Zum Jahresende hatte nicht nur das Chaos in den Ärztlichen Bereitschaftspraxen für Ärger bei Patienten gesorgt. Sondern auch der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und Betreiber dieser Notdienst-Praxen: Er hatte viele „Bagatellfälle“ beklagt. Am Montag legte die KV eine Analyse vor, die Patienten kritisierte sie nicht mehr. Dafür die Politik.

In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr warteten in der Pfalz, aber auch in vielen anderen der 43 Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz,

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