Südwest Nur wenige Ermittlungsverfahren zu illegalem Hawala-System

Bargeld
Geld wird beim Hawala-System an den Banken vorbei transferiert, was illegal ist. (Symbolbild)

Wenn Geld an den Banken vorbeigeschleust wird, kann dies einen kriminellen Hintergrund haben. Im Fokus der Ermittler steht dabei immer mal wieder das Hawala-System - auch in Rheinland-Pfalz.

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Polizei hat in den vergangenen fünf Jahren in sieben Fällen wegen verbotener Zahlungen über das Hawala-System ermittelt. Juristisch gesehen ging es jeweils um den Verdacht des Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz gegen Einzelpersonen, wie aus einer Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling (SPD) auf eine entsprechende Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht.

Hawala bedeutet auf Arabisch «Wechsel», «Scheck» oder «Zahlungsanweisung», wie das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Website berichtet. Das Hawala-System ist eine uralte Überweisungsmethode aus dem Nahen und Mittleren Osten, die auf Vertrauen basiert. Dabei wird gegen Provision und an Banken vorbei Geld ins Ausland geschickt, anonym, über Mittelsmänner und nur in bar. Diese Geldströme können illegal sein und dabei helfen, Geld aus kriminellen Aktivitäten reinzuwaschen oder Terrorismus zu finanzieren. Das Zahlungssystem spiele insbesondere bei radikalen Dschihadisten eine erhebliche Rolle bei der Finanzierung ihrer Aktivitäten, schreibt der Bundesverfassungsschutz.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beobachtet das Phänomen. «Hawala und andere alternative Überweisungssysteme werden vermehrt von Strafverfolgungsbehörden beobachtet und in Verbindung mit kriminellen Handlungen wie etwa Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Schleusung, Rauschgifthandel, Steuerhinterziehung, Schmuggel und Korruption gebracht.» Welche Geldströme über Hawala weltweit im Umlauf seien, könne nicht beziffert werden, da dies nicht messbar sei.

Zur Frage, ob nicht nur das Angebot, sondern auch die Nachfrage nach dem Hawala-System unter Strafe gestellt werden müsse, verwies Innenminister Ebling darauf, dass dies bereits jetzt in bestimmten Fällen strafbar sei - bei Geldwäsche, einer kriminellen Herkunft der Gelder, Terrorismusfinanzierung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Hawala-Banking könne aber nicht nur zu kriminellen, sondern auch zu legalen Zwecken genutzt werden, teilte Innenminister Ebling weiter mit. Etwa, um Gelder in Schwellen- oder Entwicklungsländer zu versenden, in denen es kein funktionierendes Bankensystem gebe.

 

Bafin zu Hawala

Antwort des Innenministeriums (pdf)

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