Südwest Städtetag: Kritik an Land wegen Ganztagsbetreuung

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Ab August 2026 greift bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschülern. Dieser gilt zunächst für alle Erstklässler. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, sodass er ab August 2029 für jedes Grundschulkind gilt. Angesichts des Starts in zwei Jahren hat der rheinland-pfälzische Städtetag mit Sitz in Mainz jetzt zur Eile gemahnt.

Der Rechtsanspruch war 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Dafür gibt es Geld von Bund und Ländern – insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro. Das Geld soll für Investitionen, Beispiel Raumbedarf, und Qualitätssicherung genutzt werden. Sich auf diesen Rechtsanspruch vorzubereiten, beschäftigt die kommunalen Schulträger seit Jahren. Demgegenüber hat der Städtetag als einer der kommunalen Spitzenverbände nun mehr Engagement vom Land gefordert.

Bund und Länder hätten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beschlossen, erklärte der Vorsitzende des Städtetags, der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner (SPD), in Mainz. Das Land delegiere diese Aufgabe aber auf die Kommunen und entziehe sich zugleich der Verantwortung für seine eigene Entscheidung. Langner: „Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel.“

„Lage verschärft sich weiter“

Die Finanz- und Personalnot in den Städten werde sich dadurch weiter verschärfen, warnte Langner. „Wir gehen daher davon aus, dass nicht überall der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden kann.“ Der Frust bei den Eltern sei somit vorprogrammiert. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengleichheit der Kinder sei es wichtig, dass der Betreuungsanspruch umgesetzt werden kann: „Der Anspruch benötigt aber eine gute Vorbereitung und genug zeitlichen Vorlauf, was leider nicht gegeben ist.“

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