Südwest Waffen gegen Corona-Maßnahmen: Angeklagte berichten

Corona-Regeln in Mainz
»Bitte beachten! Hier gilt die Maskenpflicht!« steht auf einem Schild an der Rheinpromenade.

Panik vor der Corona-Impfung, Angst vor Maßnahmen: Im Prozess berichten zwei der Angeklagten von ihren Gefühlen während der Pandemie. Der dritte Angeklagte bekommt das vor Ort nicht mehr mit.

Koblenz (dpa/lrs) - Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe gegen Corona-Maßnahmen haben zwei der drei Angeklagten von großen Ängsten und Panik während der Pandemie berichtet. «Ich habe in dieser Corona-Pandemie unglaubliche Ängste erfahren», sagte der 63-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Koblenz. Er schäme sich und bereue es, nicht mit mehr Verstand gehandelt zu haben.

Der Gedanken an verpflichtende Impfungen habe bei ihnen eine regelrechte Panik ausgelöst, hieß es in der Aussage des 57-jährigen Angeklagten, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Er sei sich bewusst, gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Er wolle betonen, dass er kein Corona-Leugner sei und sich nicht habe radikalisieren wollen. Die Gruppe bezeichnete der 57-Jährige als private Leidensgemeinschaft. «Wir fühlten uns wechselseitig in unserer Angst verstanden.»

Das sieht die Anklage anders: Die drei Männer sollen sich laut Anklage zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben. Außerdem sollen sie an paramilitärischen Übungen teilgenommen haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, die Fähigkeit für eine bewaffnete Selbstverteidigung gegenüber unerwünschten Hausbesuchern und der Polizei zu erlangen.

Der 63-Jährige warf dem dritten Angeklagten vor, einen Überfall auf eine Polizeistation vorgeschlagen zu haben. Damit habe er Waffen beschaffen wollen. Der 57-Jährige und der 63-Jährige sagten aus, sich von dem dritten Angeklagten distanziert zu haben. Der 39-Jährige war während der Aussagen seiner Mitangeklagten nicht mehr im Saal. Das Gericht hatte ihn für den Verhandlungstag ausgeschlossen, nachdem er den Prozess von Beginn an gestört hatte.

Der 39-Jährige hatte sich geweigert, sich hinzusetzen und mehrfach die Zuschauerinnen und Zuschauer von der Anklagebank aus angesprochen. Unter anderem forderte er sie auf, ihm zuzuwinken, «wenn sie lebende Menschen seien». Die Richterin hatte ihm vor dem Ausschluss gesagt: «Hören sie auf, das hier als Bühne zu missbrauchen.» Bereits beim Prozessbeginn am Dienstag war der Angeklagte nach Störungen ausgeschlossen worden. Seine Verteidigerin beantragte, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten durch einen Gutachter beurteilen zu lassen.

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x