Hohe Kante Wenn die Religion Zinserträge verbietet

Erträge in Form von Zinsen sind Muslimen verboten. Anlagen in Aktien sind dagegen möglich.
Erträge in Form von Zinsen sind Muslimen verboten. Anlagen in Aktien sind dagegen möglich.

Manche Religion verbietet Erträge in Form von Zinsen. Dafür gibt es bestimmte Anlage-Produkte.

Wie kann ich als Muslim Geld ertragbringend anlegen – ohne Zinsen?

Als gläubiger Muslim dürfen Sie weder Zinsen vereinnahmen noch Zinsen zahlen. Folglich sind sowohl Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten als auch Schuldverschreibungen, Anleihen, Renten- und Lebensversicherungen für Sie tabu. Erlaubt sind Ihnen jedoch Anlagen, bei denen Sie keinen festen Zins erhalten, sondern am – meist wohl schwankenden – Gewinn beteiligt werden. Damit sind Aktienanlagen grundsätzlich möglich, solange das Geschäftsmodell der Unternehmen nicht als sündhaft gilt. Der Aktienkauf von Finanzdienstleistern, Tabak- und Alkoholproduzenten, Rüstungsunternehmen wäre beispielsweise nicht zulässig. Es gibt sowohl aktiv gemanagte als auch passive Indexfonds und ETFs, die eine bequeme und risikostreuende Scharia-konforme Aktienanlage ermöglichen. Einen besonders einfachen Zugang bieten zum Beispiel Anlage-Produkte, die gemäß dem Index „MSCI World Islamic“ anlegen. Auch wenn dieser Index gegenüber den nicht Scharia-konformen Weltindizes sowohl in Hinblick auf Risikostreuung als auch Rendite etwas unterlegen ist, haben Sie damit eine Lösung, die einen Konflikt mit Ihrer Religion vermeidet.

Sie haben Fragen rund um Ihr Geld? Schreiben Sie uns an ras-hohekante@rheinpfalz.de.

Hartmut Walz ist Finanzprofessor an der Hochschule Ludwigshafen. www.hartmutwalz.de
Hartmut Walz ist Finanzprofessor an der Hochschule Ludwigshafen. www.hartmutwalz.de
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