Rheinpfalz „Alternativlos“ oder „noch offen“?

Wegen kartellrechtlicher Bedenken wird die gemeindliche Holzvermarktung zum kommenden Jahr beendet.
Wegen kartellrechtlicher Bedenken wird die gemeindliche Holzvermarktung zum kommenden Jahr beendet.

Die neuen Strukturen in der Holzvermarktung lieferten Diskussionsstoff in der Mitgliederversammlung der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes am Mittwoch im Rodalber Saal „Zum Schokoladengießer“. Weil nur die Verbandsgemeinden Gesellschafter in der kommunalen Vermarktungsorganisation werden, befürchteten einige Ortsgemeinden Nachteile.

Am hartnäckigsten pochte Lembergs Bürgermeister Heinrich Hofmeister auf die Rechte der Ortsgemeinden. Er verwahrte sich dagegen, bei einem Minus in der Holzwirtschaft zur Kasse gebeten zu werden. „Ortsgemeinden, die nicht Mitglied in der Organisation sind, brauchen auch nichts zu bezahlen“, lautete Heinrich Hofmeisters Fazit. Gegenteilig argumentierte Ralf Weber, der Bürgermeister von Rumbach. Das EU-Angebot mit in Aussicht gestellter siebenjähriger Förderung (2,50 Euro pro Festmeter) wertete er als „großzügig und alternativlos“. „Jede andere Vereinbarung kostet die Gemeinde Tausende“, gab er zu bedenken. Die große Mehrheit der Bürgermeister bekannte sich zur „Solidargemeinschaft Verbandsgemeinde“ wie Wilhelm Matheis (Rodalben). Michael Zwick, Bürgermeister der VG Dahn, verwahrte sich dagegen, „Aufwendungen gegenseitig aufrechnen zu wollen“. Als „noch offen“ stellte Ortsbürgermeister Georg Spies (Geiselberg) die Entscheidung des Zweckverbands Holzland dar. Es sei durchaus in Erwägung gezogen worden, die Holzvermarktung selbst zu betreiben. „Was machbar ist“, sei jetzt zu prüfen, erklärte Spies. Thomas Peifer, Verbandsbürgermeister der VG Thaleischweiler-Wallhalben und Vorsitzender der Kreisgruppe, hatte bei diesem Thema Meinungsvielfalt erwartet. Die Mitgliederversammlung sollte deshalb vor allem „offene Fragen“ beantworten, wozu als Fachmann Thomas Rätz vom Gemeinde- und Städtebund Mainz eingeladen worden war. Rätz stellte allerdings kein systematisches Konzept vor, sondern griff aus der Vielfalt von Aspekten „zentrale Eckpunkte“ auf, die sich erst allmählich zu einem Bild fügten. Aufgrund kartellrechtlicher Bedenken wegen möglicher Absprachen über Preise und Mengenabgaben werde die gemeindliche Holzvermarktung zum kommenden Jahr beendet, erklärte Rätz. Stattdessen sollen selbstständige Vermarktungsorganisationen entstehen, darunter eine für die Pfalz. Das Gesamtkonzept sehe vor, dass die Förderung die Kosten in den nächsten sieben Jahren deckt. „Die Förderrichtlinie liegt noch in Brüssel. Wir sind allerdings guten Mutes, dass sie Anwendung findet“, räumte er ein. „Alles, was im Wald geschieht, bleibt unverändert“, stellte Rätz fest. Brennholz könne wie bisher an Privatleute abgegeben werden. Die Gesellschaft kümmere sich um die Verträge (Mengenabgabe, Preise, Lieferfristen). Sie finanziere sich – vom zuzubringenden Stammkapital abgesehen – über den Waldbesitz. Gewinne würden an die Gesellschafter abgegeben, eventuelle Defizite über spätere Entgelte aufgefangen. Gesellschafter seien die Verbandsgemeinden, sagte der Referent. Das begründe sich aus der Gemeindeordnung, wonach die gemeindliche Holzvermarktung als Verwaltungsgeschäft anzusehen sei. Die Ortsgemeinden bekämen ihren Platz im Beirat, der ausschließlich mit deren Vertretern besetzt sei und über Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Kontakte und Strategien informiere. Um auf dem Markt erfolgreich zu sein mit attraktiven Sortimenten sowie bedarfsgerechtem Umfang und um eine Förderung der EU zu erhalten, bedürfe es einer Mindestmenge von 100.000 Hektar Wald. Die Größe der künftigen Organisation sei in der Südwestpfalz „derzeit noch völlig unklar“, so Rätz.

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