Baden-Württemberg Angriff auf Mitbewohner: Antrag auf Sicherungsverfahren

Landgericht Mannheim
Das Landgericht muss nun über die Zulassung des Antrags entscheiden. (Symbolbild)

Ein Mann wird mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Tatverdächtig ist sein Mitbewohner, der nun vor Gericht soll.

Mannheim (dpa/lsw) - Nach einem blutigen Angriff auf einen Mann in Schriesheim (Rhein-Neckar-Kreis) wirft die Staatsanwaltschaft einem 58-Jährigen versuchten Mord vor. Der Beschuldigte soll auf einer Straße mehrfach mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen haben. 

Weil der Mann zum Tatzeitpunkt im April schuldunfähig gewesen sei, sei ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringungen in einer Psychiatrie beantragt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nun müsse das Mannheimer Landgericht über die Zulassung des Antrags entscheiden.

56-Jähriger war zuvor aus dem Fenster gesprungen

Die beiden Männer sollen sich erst im Haus gestritten haben. Das 56 Jahre Opfer sei dann aus dem Fenster gesprungen und habe sich das Bein gebrochen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Weil er nicht mehr laufen konnte, sei er vom Mitbewohner eingeholt worden. Der mutmaßliche Täter habe erst von seinem Opfer abgelassen, als sich eine Frau genährt habe.

Das Opfer war bei dem Streit lebensgefährlich verletzt worden. Worum es bei der Auseinandersetzung ging, ist nicht bekannt. Der Beschuldigte konnte unmittelbar nach der Tat festgenommen werden. Bei dem ländlichen Ortsteil Altenbach, in dem es zu der Tat kam, handelt es sich um eine kleine und ruhige Wohnsiedlung.

Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift. 

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