Rheinpfalz Anklage gegen Alt-Oberbürgermeister Schöner erhoben

Am Mittwoch hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) erhoben. Bereits am 1. Februar war Schöners Nachfolger, der heutige OB Rüdiger Schneidewind (SPD), unter dem Vorwurf der Untreue angeklagt worden – in der Affäre um seinen umstrittenen Auftrag an Düsseldorfer Detektive, den städtischen Baubetriebshof überwachen zu lassen.

Wie vielfach berichtet, steckt Schneidewind in juristischen Schwierigkeiten, weil er ohne vorherige Genehmigung durch den Stadtrat die Detektive angeheuert hat. Dass er eine Rechnung in Höhe von 329.000 Euro ausgelöst hat, brachte dem OB die Anklage wegen Untreue ein. Dabei zeitigen die Recherchen der Detektive durchaus Resultate: So wurde aufgedeckt, dass führende Personen der Homburger Stadtpolitik ihre privaten Wohnanwesen von einem kommunalen Arbeiter-Trupp aufhübschen ließen – während dessen Dienstzeit. Hatte die Stadt daraufhin einen Rathaus-Abteilungsleiter entlassen, erstattete sie 2016 auch Anzeige gegen Schneidewinds OB-Vorgänger Karlheinz Schöner. Dieser sieht sich jetzt einer Anklage wegen Betrugs und Untreue in sechs Fällen ausgesetzt. Nun wirft die Saarbrücker Staatsanwaltschaft dem Alt-OB Taten vor, mit denen er sich seinerzeit „unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung als Oberbürgermeister sowie unter Verletzung seiner Amtspflichten“ strafbar gemacht habe (siehe „Zur Sache“). Die Anklage zum Landgericht Saarbrücken – Große Strafkammer – ergeht „wegen Betruges in vier tatmehrheitlichen Fällen, der Untreue in einem weiteren tatmehrheitlichen Fall sowie der Anstiftung zum Betrug in einem weiteren Falle“. Mitangeklagt ist ein Homburger Bauunternehmer „wegen Betruges in vier tatmehrheitlichen Fällen“, so Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann. Schöner war von 2008 bis 2014 Oberbürgermeister in Homburg. Als die Detektive rund um den Baubetriebshof ermittelten, rückten zwei Häuser in Kirrberg in den Fokus, die von Schöner beziehungsweise seinen Töchtern bewohnt werden. Für das erste dieser Wohnhäuser, so Rebmann, habe Schöner im Sommer 2012 einen Trampelpfad ausbauen lassen, um das Gebäude auch von der Rückseite her mit dem Auto erreichbar zu machen. Damit habe er den Arbeitstrupp um jenen Vorarbeiter beauftragt, der damals noch bei der gemeinnützigen Ein-Euro-Jobberfirma Aquis des Saarpfalz-Kreises in Lohn und Brot stand. Weisungsgemäß habe der Trupp Bäume gefällt, den Fahrweg geschottert und dafür einen städtischen Ladekran benutzt. Nach 144-stündigem Einsatz habe Aquis dem Trupp 1180,10 Euro gezahlt. Mitte 2014 habe Schöner „umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten“ an seinem zweiten Privathaus ausführen lassen – von einer Homburger Baufirma, deren Inhaber jetzt ebenfalls angeklagt ist. Beide Partner hätten vereinbart, dass Schöner nur einen Teil der Rechnung bezahle. 16.000 Euro seien der Stadt berechnet worden. Dieser Betrag sei offenbar auf die Rechnung der Baufirma für deren Leistungen bei der Sanierung städtischer Gebäude draufgeschlagen worden. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem Hobby-Schlagzeuger Schöner vor, er habe über die Stadt eine Musik-Ausrüstung für gut 12.000 Euro angeschafft, um sie von seiner Rockband nutzen zu lassen. Für die RHEINPFALZ war der Alt-OB gestern nicht erreichbar.

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