Rheinpfalz „Anlage ist nichts für Früherziehung“

Der Prozess gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner am Saarbrücker Landgericht geht weiter.
Der Prozess gegen den früheren Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner am Saarbrücker Landgericht geht weiter.

12.500 Euro kostete die Musik- und Verstärkeranlage, die der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) 2014 für die Stadt Homburg beschaffen ließ. Die Beschallungstechnik sollte der Musikschule zur „muskalischen Früherziehung“ in Kitas zugute kommen. Die Musikschulleiterin hat die Anlage bis heute nie zu Gesicht bekommen.

Dies sagte die Musikpädagogin beim Untreueprozesses gegen Schöner aus. Wie berichtet, wird dem Alt-OB unter anderem vorgeworfen, die Verstärkeranlage nicht an die Stadt weitergegeben zu haben, nachdem sie von seinem Fahrer bei einem Fachhändler in St. Wendel abgeholt und dann zu Schöner gebracht wurde. Von dort fand die Anlage den Weg in den Probekeller der Oldieband Madhouse, bei der Schöner am Schlagzeug sitzt. Im Frühjahr 2011 hatte der damalige Oberbürgermeister bei einem städtischen Empfang anlässlich seines 60. Geburtstages die Gäste gebeten, statt Geschenken Geldspenden zugunsten der musikalischen Früherziehung abzugeben. Laut Anklage flossen auf diese Weise knapp 13.000 Euro auf ein städtisches Sonderkonto, über das Schöner persönlich verfügen durfte. Eine entsprechende Frage des Richters beantwortete die Musikschulleiterin damit, dass sie vor Bestellung der Verstärkeranlage niemals gefragt worden sei, welche Materialien und Instrumente die Musikschule für die Früherziehung überhaupt benötige. „In die Anschaffung eines Digitalmixers, von zehn Mikrofonen und anderer solcher Geräte war ich nie involviert“, sagte sie: „So etwas passt auch überhaupt nicht zur musikalischen Früherziehung.“ Ein Madhouse-Musiker sagte aus, dass er und seine Kollegen bereits zuvor noch drei andere, kleinere Musikanlagen für die Stadt Homburg übernommen, im Probekeller ausgiebig „ausgetestet“ und dann der Stadt übergeben hätten. „Die vierte Anlage, um die es hier heute geht, war von allen die größte“, berichtete er: „Ich ging davon aus, dass sie für den Musikpark bestimmt ist.“ Sie sei für Rockbands geeignet, nicht aber für klassische Musik und Kindergärten. Gleichwohl legte der Hobbymusiker Wert auf die Feststellung, dass die Ausrüstung „stets für städtische Zwecke“ gedacht gewesen sei. „Unsere eigene Band braucht das gar nicht.“

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