Baden-Württemberg Erste Prozesse nach Ausschreitungen in Biberach starten

Politischer Aschermittwoch in Biberach
Die ersten Verhandlungen starten am 12. November. (Archivbild)

Die gewaltsamen Proteste beim politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach werden bald vor Gericht verhandelt. Die ersten Termine stehen schon.

Biberach (dpa/lsw) - Die ersten Prozesse nach den gewaltsamen Ausschreitungen vor dem politischen Aschermittwoch der Grünen in Biberach an der Riß sollen im November starten. Die ersten drei Verhandlungen sind für den 12. November angesetzt, wie das Amtsgericht Biberach mitteilte. Zwei Strafbefehle und eine Anklage würden an dem Tag verhandelt, erklärte ein Gerichtssprecher. «In den betreffenden Fällen wird den Angeklagten vor allem die Begehung eines Landfriedensbruchs vorgeworfen». Auch am 14. November soll verhandelt werden. «Weitere Verhandlungstermine sollen zeitnah folgen.»

Protest eskaliert

Am Aschermittwoch war eine Protestaktion in Biberach unweit von Ulm so eskaliert, dass die Grünen eine geplante Veranstaltung unter anderem mit dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aus Sicherheitsgründen kurzfristig absagen mussten. Bei den Protesten am 14. Februar wurden mehrere Polizisten verletzt, die Beamten setzten Pfefferspray ein. Die Ausschreitungen sorgten bundesweit für Diskussionen.

40 Strafbefehle

Mehr als zehn Anklagen wurden laut Staatsanwaltschaft bisher erhoben. Gegen mehr als 60 Beschuldigte wurde ermittelt. 40 Strafbefehlsanträge sind laut Gericht ergangen. Die Tatvorwürfe reichen von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Landfriedensbruch bis Nötigung. Auch die Verwendung eines verfassungswidrigen Symbols, des sogenannten Hitlergrußes mit erhobenem rechten Arm, ist laut Anklagebehörde dabei gewesen. Bei einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehlsanträge, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Binnen einer Frist von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden. Bei einem Widerspruch wird aus dem Strafbefehl eine Anklage, die vor Gericht verhandelt wird.

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