Rheinpfalz Beim Autofahren ausgerastet

Ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Südwestpfalz wurde am Amtsgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung und Nötigung von Amtsrichter Christian Orth verwarnt und zu 100 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit verdonnert. Für die Kosten des Verfahrens muss er zusätzlich aufkommen.

Laut Anklageschrift befuhr er am 11. August 2014 mit seinem Wagen eine Landstraße in der Nähe von Obersimten. Beim Einbiegen in eine Umgehungsstraße missachtete er die Vorfahrt eines in gleicher Richtung fahrenden Kleintransporters eines 50-Jährigen. Dieser wurde zu einer Vollbremsung gezwungen. Mit Hupen wollte er dann den Verursacher auf sein Fehlverhalten hinweisen. Laut dem Geschädigten soll dann der Angeklagte seine Geschwindigkeit bis auf Schrittgeschwindigkeit reduziert und ihn außerdem mit Gesten beleidigt haben. Der 50-Jährige versuchte anschließend zu überholen, was der Angeklagte jedoch verhinderte, indem er seinerseits beschleunigte. Erst im zweiten Anlauf konnte er den Angeklagten überholen. Dieser fuhr dann ganz dicht hinter dem Zeugen her und beleidigte ihn weiterhin mit Gesten. Genervt durch die Fahrweise des Angeklagten hielt der 50-Jährige schließlich in Höhe der „Vinninger Kreuzung“ auf der Straße an. „Ich war so aufgeregt und wusste nicht mehr was ich tun sollte“. Was nun folgte, schilderten die Beteiligten vor Gericht unterschiedlich. Sie gaben an, dass sie ihre Fahrzeuge verließen und aufeinander „losgingen“. Dies war aber die einzige Gemeinsamkeit ihrer Aussagen. Beide beschuldigten sich während eines Gerangels und einer „Stubserei“, dass der jeweils andere angefangen habe zu schlagen. Beide landeten dann irgendwann im Straßengraben. Bilanz der körperlichen Auseinandersetzung: Der 50-Jährige erlitt ein Monokelhämatom am linken Auge und einen Kreuzbandriss im linken Knie. Als Folge trägt er immer noch eine Kniemanschette. Sein Kontrahent erlitt angeblich keine Verletzungen. Der Geschädigte erklärte, dass er damals aus Angst vor Repressalien keine Anzeige machen wollte. Aber sein Knie und die Tatsache, dass er von dem 21-Jährigen in der Folgezeit im Vorbeifahren immer wieder mit Gesten beleidigt wurde, veranlassten ihn, im Februar dieses Jahres Anzeige zu erstatten. Da die Freundin des Angeklagten im selben Ort wohnt wie der Geschädigte, gab es immer wieder zufällige Treffen der Beteiligten im Vorbeifahren. Er hatte sogar eine Kamera in seinem Transporter installiert und die Beleidigungen dokumentiert. Die Freundin des Angeklagten, die im Fahrzeug saß, wurde ebenfalls vor Gericht angehört. Sie konnte aber nicht sagen, wer von den Beiden zuerst geschlagen hatte. In seiner Urteilsbegründung sah der Vorsitzende Richter die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. „Die Einlassungen des Geschädigten waren widerspruchsfrei und nachvollziehbar“. „Körperverletzung ist dem Angeklagten nicht wesensfremd“, und er verwies damit auf das Vorstrafenregister des Angeklagten, der insgesamt bereits viermal wegen Körperverletzung beziehungsweise Bedrohung vom Amtsgericht verwarnt wurde. Noch im Gerichtssaal sagte der Angeklagte, dass er im Falle einer Verurteilung Berufung einlegen werde. |nzg

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