Rheinpfalz Beitragserhebung Fall fürs Gericht

Die wiederkehrenden Beiträge (WKB) für den Straßenausbau werden seit ihrer Einführung in Wallhalben kontrovers diskutiert. Am Mittwoch beschäftigten sie den Kreisrechtsausschuss in Pirmasens. Vier Grundstückseigentümer hatten Widerspruch gegen die Bescheide für die Jahre 2015 und 2016 eingelegt.

Hauptproblem ist, das zeigte sich im Verlauf der phasenweise emotional geführten Diskussion, dass die im Zusammenhang mit den WKB immer wieder als Vorteil ins Feld geführte größere Beitragsgerechtigkeit vom einen oder anderen als Ungerechtigkeit empfunden wird. „Wo ist das gerecht, wenn zehn Grundstückseigentümer, weil sie bedingt durch die landwirtschaftlich geprägten Strukturen im Ort große Grundstücke haben, die Hauptlast bei den wiederkehrenden Beiträgen bezahlen?“, verdeutlichte ein Grundstückseigentümer. Dass die Grundstücke an Landes- oder Kreisstraßen liegen, verschärft das Ungerechtigkeitsgefühl. Anlieger an diesen klassifizierten Straßen zahlen in anderen Abrechnungssystemen (Einmalbeitrag) beim Straßenausbau nur den Gehwegausbau. Es höre sich lächerlich an, wenn hier Widerspruch wegen eines wiederkehrenden Beitrages für ein Jahr in Höhe von 104 Euro eingelegt werde, sagte eine betroffene Grundstückseigentümerin. Aber die Angst sei, dass es keine Deckelung gebe und jährlich mehr zu zahlen sei. Jetzt seien zum Beispiel Beiträge von 1700 Euro für das Jahr 2017 fällig. Das sei eine gigantische Steigerung, „und wir stellen uns natürlich schon die Frage, wo das hinführen soll“, sagte die Frau. Er verstehe das Empfinden der Widerspruchsführer, sagte der Kreisrechtsausschussvorsitzende Christian Schwarz. Aber rechtlich seien die wiederkehrenden Beiträge geklärt, es gebe zu nahezu allen Sachverhalten rechtskräftige Entscheidungen vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz oder sogar vom Bundesverwaltungsgericht. Das betreffe auch alle Aspekte, die hier kritisiert würden. Rechtlich hatten die Grundstückseigentümer angeführt, dass ihre Grundstücke an klassifizierten Straßen liegen, sie dort mehr Verkehr ertragen müssten und dieser Nachteil bei den WKB nicht berücksichtigt würde. Sie monierten, dass wiederkehrende Beiträge zu hohe Verwaltungskosten verursachen, die von den Bürgern über die Beiträge mitzufinanzieren sind. Es sei auch nicht gerecht, dass der Maßstab die Grundstücksgröße sei, denn die stehe letztlich in keinem Zusammenhang mit der Straßennutzung. Es sei ganz klar von den obersten Richtern so gesehen worden, dass jeder, der in einem Ort lebt, der ein Abrechnungsgebiet für die WKB bildet, den Vorteil habe, dass er alle Straßen nutzen könne. Damit liege aus Sicht der Juristen ein sichtbarer Nutzen vor. Das gelte auch für Anlieger klassifizierter Straßen, erläuterte Schwarz. Dass die Grundstücksgröße als Maßstab herangezogen werde, sei korrekt. Den Nachteil der großen Grundstücke habe der Gesetzgeber gesehen, und den hätten auch die gesehen, die die Satzung für die Gemeinde Wallhalben erlassen haben. „Wir haben ja deshalb die Tiefenbegrenzung für die Grundstücke drin“, zeigte Helmut Dommermuth auf, der die Gemeinden in der VG Thaleischweiler-Wallhalben bei den WKB berät. Das bedeutet, dass sehr tiefe Grundstücke (zum Beispiel 100 Meter tiefe) nicht komplett berechnet werden. Nur ein Teil des Grundstücks dient als Berechnungsgrundlage für den Beitrag. Ein Eigentümer wies darauf hin, dass die klassifizierte Straße vor seinem Haus vor einigen Jahren erneuert worden sei. Er habe damals seine Einfahrt auf eigene Kosten neu hergestellt. Das erfülle aber nicht die Voraussetzung im gesetzlichen Sinne, um vorerst von wiederkehrenden Beiträgen verschont zu werden, erläuterte Dommermuth. Es gebe im gesamten Ortsgebiet Wallhalben keine Straße, in der die sogenannte Verschonungsregelung greife. Der aktuell deutliche Anstieg der Beiträge hänge mit der neuen Abrechnung zusammen, die nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes greife. Es werden jetzt die jährlich anfallenden Kosten für den Straßenausbau genau abgerechnet. Darin seien sicher keine Verwaltungs- und Portokosten enthalten, unterstrichen Schwarz und Dommermuth. Die jährliche Abrechnung führe zu Beitragsschwankungen. In Jahren, in denen intensiv gebaut wird (aktuell läuft der Ausbau der Hofstattstraße), steigen die Beiträge. „Es wird Jahre geben, in denen nichts ausgebaut wird. Dann fallen auch keine wiederkehrenden Beiträge an“, erläuterte Dommermuth. Zufrieden waren die Anwesenden mit den Erläuterungen nicht. Zumal Schwarz erklärt hatte, dass der Kreisrechtsausschuss nicht die Kompetenz habe, die Ausbaubeitragssatzung zu verwerfen. Dann sei das ja nur Zeitverschwendung, sagte ein Grundstückseigentümer und forderte eine Entscheidung des Ausschusses. „Geben Sie mir die Ablehnung, damit ich weitergehen kann“, sagte er. Dem schlossen sich alle Mitstreiter an. Er habe versucht, die rechtliche Seite zu beleuchten, zeigte Schwarz auf. Dazu sei die mündliche Verhandlung gedacht. Dem ungeduldigen Grundstückseigentümer empfahl er, sollte dieser wieder mal Widerspruch einlegen und nur auf einen Bescheid warten, um bei Gericht klagen zu können, zu vermerken, dass er auf eine mündliche Verhandlung verzichte.

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