Baden-Württemberg Betrug mit Rücksendungen – Mutmaßliche Bande angeklagt

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Mit vorgetäuschten Rücksendungen von Online-Bestellungen soll eine mutmaßliche Bande mehr als 500.000 Euro erbeutet haben.

Erst erfolgte die Bestellung, dann die vorgetäuschte Rücksendung. Mit dieser Masche soll eine Bande Hunderttausende Euro erbeutet haben. Nun erhoben Ermittler Anklage.

Bamberg (dpa) - Sie sollen in großem Stil Rücksendungen von Online-Bestellungen vorgetäuscht und so mehr als eine halbe Million Euro erbeutet haben: Sieben Beschuldigte im Alter zwischen 23 und 41 Jahren sind von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wegen dieser Masche nun angeklagt worden, wie ein Sprecher mitteilte. 

Die Beschuldigten sollen dazu die Telegram-Gruppe «GermanRefundCrew» betrieben und rund 600 Betrugstaten begangen haben. Die Masche funktionierte laut den Ermittlern der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Abteilung Cybercrime des Bundeskriminalamts wie folgt: Jemand bestellte Waren im Internet und im Anschluss wurde die Rücksendung nur vorgetäuscht, um eine Rückerstattung des Kaufpreises zu erhalten. Über die Telegram-Gruppe sollen die Männer dies als Dienstleitung angeboten haben. Dafür bekamen sie demnach einen Anteil des Warenwerts oder einen vereinbarten Festpreis. Zwischen Juli und Oktober 2020 soll auf diese Weise bei zwei großen Online-Versandhändlern ein Schaden von rund 530.000 Euro entstanden sein.

Eine zentrale Rolle bei dem mutmaßlichen Betrug soll ein Mann aus dem Landkreis Miesbach gespielt haben, weshalb die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs zum Landgericht München II erhoben wurde. Die weiteren Beschuldigten kommen demnach aus Neuwied (Rheinland-Pfalz), Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), Barnim (Brandenburg), sowie aus dem Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg).

Ein 37-Jähriger aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Wesel soll der Gruppe zudem in sechs Fällen bei der Abwicklung von Zahlungen geholfen haben und in neun Fällen auch selbst Rücksendungen vorgetäuscht haben. Er ist wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug sowie ebenfalls wegen Computerbetrugs angeklagt. Da einer der Beschuldigten während des Tatzeitraums noch jünger als 21 Jahre war, hat eine Jugendkammer über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.

Die Beschuldigten sind den Angaben zufolge nicht vorbestraft. Für sie gilt die Unschuldsvermutung. Gegen die Kunden der «GermanRefundCrew» dauern die Ermittlungen weiter an.

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