Baden-Württemberg Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grüne

Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grüne
Der Steinewerfer (Mitte) kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt das Gericht einen Mann, der bei einer Wahlkampfveranstaltung einen Stein in Richtung des bayerischen Grünen-Spitzenduos geworfen hat.

Neu-Ulm (dpa) - Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Mann zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, der im Landtagswahlkampf 2023 einen Stein auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann geworfen hatte. Der Mann musste sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig. 

Außerdem muss der Mann Sozialstunden ableisten und eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bezahlen. «Sie bekommen von mir die Bewährung – aber gerade noch», sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie rechnete dem 46-Jährigen positiv an, dass er die Tat zu Beginn des Prozesses eingeräumt und sich bei allen Beteiligten entschuldigt hatte.

Bewährungsstrafe nach Steinwurf auf Grüne
Das Grünen-Spitzenduo, Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, waren im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfkundgebung mit einem Stein beworfen worden. (Archivbild)
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