Eisenberg Biogasanlage: Gericht weist Klage ab

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat den Gegnern der in Göllheim von der Wörrstadter Firma Juwi geplanten Biogasanlage eine weitere Absage erteilt: Ein Antrag der Pollichia auf Eröffnung eines Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan wurde abgelehnt. Die Ironie an der Sache: Nach all den jahrelangen Kämpfen wird die Anlage wahrscheinlich ohnehin nicht mehr gebaut – zumindest nicht in absehbarer Zeit.

Von den Gegnern der Biogasanlage war zum Schluss nur noch die Naturschutzorganisation Pollichia übrig geblieben – das Antragsverfahren der Ortsgemeinde Lautersheim, dessen Bürgermeister Thomas Mattern gestern über die Entscheidung des Gerichts informierte, und eines Lautersheimer Tourismusbetriebes war bereits im Frühjahr dieses Jahres vom Gericht eingestellt worden. Nun hat das Oberverwaltungsgericht auch der Pollichia eine Abfuhr gegeben. Die Ablehnung des Normenkontrollantrages begründet das Gericht damit, dass der Bebauungsplan „nicht gegen dem Umweltschutz dienende Rechtsvorschriften“ verstoße. In der Urteilsbegründung wird unter anderem auf Einwände der Pollichia in Hinsicht auf die Schutzwürdigkeit der Feldhamster-, Feldlerchen- und Krötenpopulationen eingegangen und bestritten, dass der Bau der Anlage das Überleben dieser Arten gefährde. Laut Urteil hat die Pollichia überdies die Kosten des Verfahrens zu tragen, außerdem wird eine Revision nicht zugelassen. Ein Weg stünde den Naturschützern aber noch offen: Die Nichtzulassung der Revision kann durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Allerdings müssen dem OVG dafür entweder Verfahrensfehler nachgewiesen werden, oder es muss bewiesen werden, dass dieser Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Seitens der Pollichia zeigte man sich von dem Urteil enttäuscht, aber nicht überrascht. „Wir sind der Meinung, dass das Ergebnis von Anfang an feststand“, so Präsidiumsmitglied Heiko Himmler. Es sei politisch gewollt, diese Anlagen zu ermöglichen, dem habe sich offenbar auch das Gericht nicht widersetzen wollen. So seien die drei Richter auf die auch mit Fachliteratur belegten Einwände der Pollichia, beispielsweise zur Gefährdung der Wechsel- und Kreuzkröte, mit keinem Wort eingegangen. Die Gutachten der Gegenseite seien dagegen teilweise wörtlich in die Urteilsbegründung übernommen worden. Trotzdem will die Pollichia auf den Gang zum Bundesverwaltungsgericht verzichten: „Wir hatten das zwischendurch erwogen, zumal es sich gezeigt hat, dass sich die Rechtssprechung dort von der der unteren Instanzen oft unterscheidet. Doch als kleiner Verein können wir es uns schlicht nicht leisten“, so Himmler. Die Gegenseite dagegen verfüge nicht nur über eine Schar von Anwälten, sondern auch noch über die entsprechenden Mittel. Die Geschichte könne dennoch ein Ende im Sinne der Gegner der Anlage nehmen, denn die Firma Juwi hat das umstrittene Projekt bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Als Grund nennt Juwi die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die sich als nachteilig für die Biogasbranche erwiesen habe. Deshalb könne der geplante Energiepark derzeit nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden, so Juwi-Pressesprecher Felix Wächter. Lediglich das Windrad sei im Sommer errichtet worden. An dem Konzept Energiepark werde Juwi aber weiterhin festhalten: „Sobald die politischen Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Realisierung des Projektes wieder ermöglichen, werden wir mit der Umsetzung beginnen.“ Dass die Politik aber plant, diese Rahmenbedingungen zu ändern, dafür gibt es derzeit keine Anzeichen.

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