Rheinpfalz „Bis das erste Kind dort überfahren wird“

Rechts neben der Ausfahrt vom Fischbacher Wasgau-Markt möchte eine Firma eine 3,82 auf 2,76 Meter große Werbetafel anbringen. Di
Rechts neben der Ausfahrt vom Fischbacher Wasgau-Markt möchte eine Firma eine 3,82 auf 2,76 Meter große Werbetafel anbringen. Die Gemeinde sagt dazu Nein, der Kreis Ja. Der Kreisrechtsausschuss ließ am Mittwoch durchblicken, dass er wohl keine Bedenken gegen den Standort hat.

In Fischbach und Busenberg soll jeweils eine unbeleuchtete, 3,80 Meter breite und 2,76 Meter hohe Großwerbetafel aufgehängt werden. In beiden Orten haben sich die Gemeinderäte aber dagegen ausgesprochen und ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung versagt. Die Bauabteilung der Kreisverwaltung hat den betroffenen Firmen daraufhin aber die Baugenehmigung erteilt. Aus ihrer Sicht spricht rechtlich nichts dagegen. Gestern ging der Streit vorm Kreisrechtsausschuss in die nächste Runde.

In getrennten Verfahren befasste sich der Ausschuss am Mittwoch mit den Widersprüchen der Gemeinden. In Busenberg soll die Tafel in der Hauptstraße, in der Nähe der Bäckerei Busch&Naab aufgestellt werden. In Fischbach in der Bitscher Straße unweit des Wasgau-Marktes. Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, Christian Schwarz, verwies auf grundlegende Rechtsgegebenheiten, die in beiden Fällen greifen. Werbetafeln an Straßen sind zulässig, wenn sie vorhandene bauliche Anlagen und/oder das Straßen- und Ortsbild nicht verschandeln. Die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs dürfen durch das Plakat nicht beeinträchtigt werden. Mit Verweis auf eben diese beiden Kriterien hatten die Gemeinden die Ablehnung der Standorte begründet. Eine Verschandelung des Ortsbildes greife sicher nicht, machte Schwarz deutlich. Die vorgesehenen Plakatstandorte liegen in Mischgebieten. In Fischbach sind am Einkaufsmarkt schon entsprechende Plakate angebracht. Zum Thema Verkehrsgefährdung hatten beide Kommunen über die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland Stellungnahmen des Landesbetriebs Mobilität (LBM) eingeholt. Die fielen etwas unterschiedlich aus, hatten aber letztlich den gleichen wichtigen rechtlichen Hinweis: die Baugenehmigungsbehörde entscheidet, ob eine Plakatwand gestellt werden darf oder nicht. Das unterstrich Schwarz ganz deutlich. Selbst wenn der LBM eine klar ablehnende Haltung gezeigt hätte – den Standort in Busenberg sieht der LBM kritischer als den Standort in Fischbach –, sei das noch nicht rechtsbindend, verdeutlichte Schwarz. Baurechtlich stelle sich die Frage, ob es in dem Bereich erlaubt ist, eine Werbetafel zu genehmigen. Das sei in einem Mischgebiet der Fall. Die Werbetafel sei nicht beleuchtet und nicht überdimensioniert, nannte er zwei weitere wichtige Aspekte. Unterschiedlich fiel dann die Beurteilung der Verkehrssituation aus: Busenberg In Busenberg liegt der Standort der Werbetafel in einem etwas kurvigen Bereich. Durch die Plakatwand würde das Gefahrenpotenzial steigen, argumentiert die Gemeinde. Dem wollte der Kreisrechtsausschuss zunächst nicht folgen. Bürgermeister Christof Müller hatte darauf hingewiesen, dass es vor allem bei Begegnungsverkehr von Lastwagen immer wieder zu kritischen Situationen komme. Auch der Kundenverkehr an der Bäckerei führe in Stoßzeiten zu schwierigen Verkehrsverhältnissen. Die rechtliche Relevanz konnte aber nicht hergestellt werden. Als sich andeutete, dass der Ausschuss den Widerspruch zurückweisen würde, sagte Müller: „Dann sehen wir uns wieder, wenn das erste Kind dort überfahren wird.“ Denn es handele sich um einen Unfallschwerpunkt. Das sei ein Aspekt, den die Gemeinde in ihrer gesamten Argumentation gegen den Standort nicht vorgebracht habe, sagte Schwarz. Sei es tatsächlich ein Unfallschwerpunkt, sähe die Entscheidung des Bauamtes möglicherweise anders aus. Der Gemeinde wurde ein Monat Zeit gegeben, um aktuelle Daten einer Verkehrszählung und den Nachweis, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt, vorzulegen. So lange ist das Verfahren ausgesetzt. Fischbach „Es hat niemand was gegen eine Plakatwand, aber nicht an dieser Stelle“, sagte Fischbachs Bürgermeister Michael Schreiber. Er verwies darauf, dass zwischenzeitlich ein Nachbar am vorgesehenen Plakatstandort am Wasgau-Markt ein Grundstück mit einer Bretterwand geschlossen habe. Für den Kreisrechtsausschuss deutete dennoch nichts darauf hin, dass durch die Plakatwand der Verkehr gestört wird. Gerade vor dem Hintergrund, dass dort schon Plakate zu sehen sind. Den Widerspruch wollte Schreiber nicht zurücknehmen. Er sei vom Gemeinderat autorisiert, mit dem Fall notfalls durch weitere Instanzen – die nächste wäre das Verwaltungsgericht – zu gehen. Jetzt entscheidet der Kreisrechtsausschuss.

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