Rheinpfalz „Da haben sich zwei getroffen, die nicht miteinander können“

Wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung hat das Amtsgericht Pirmasens gestern einen 67-jährigen Rentner aus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Er war mit einem anderen Rentner in Streit geraten.

Neben der Bewährungsstrafe verurteilte das Gericht den Mann dazu, an den Geschädigten 2400 Euro zu zahlen, die auf ein zivilrechtlich zu leistendes Schmerzensgeld anzurechnen sind, und die Kosten des Verfahrens und des Nebenklägers zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Anklage soll er 2014 einen heute 54-jährigen Rentner mit einer Eisenstange so geschlagen haben, dass die Greiffunktion seiner Hand beeinträchtigt wurde und er eine Nierenprellung erlitt. Der Angeklagte hatte behauptet, die Verletzungen stammten von einem Fahrradsturz (wir berichteten am 22. Juni). Das Schöffengericht unter Vorsitz von Mark Edrich hatte jedoch „keine vernünftigen Zweifel“, dass sich der 67-Jährige schuldig gemacht hat. „Da haben sich zwei gefunden, die nicht miteinander können“, war das Fazit des Vorsitzenden. Es gebe keine unmittelbaren Augen- oder Ohrenzeugen. „Es ist vieles denkbar“. Vieles sei nicht nachvollziehbar. Wieso habe der Angeklagte, wie er behaupte, einen Schritt auf den Angeklagten gemacht und sich fotografieren lassen wollen, wo er zuvor von dem Nebenkläger mit dem Messer bedroht worden sein will? Der Angeklagte wisse nicht, was er dabei in der Hand gehalten habe, und könne nicht ausschließen, dass er den Nebenkläger verletzt habe. Warum habe der Angeklagte nicht um Hilfe gerufen oder sei in sein eigenes Haus gerannt? Die Zeugen seien unergiebig. Ob sie Angst hatten? „Mit was sollen wir arbeiten?“, warb er um Verständnis für die Situation des Gerichts. Letztlich entscheidend war für das Gericht das Verletzungsbild, das laut dem Sachverständigen zum Vortrag des Nebenklägers passt. Der Sachverständige hatte einen Sturz vom Fahrrad angesichts der Verletzungen für „extrem unwahrscheinlich“ gehalten. Allenfalls wenn der Nebenkläger beim Sturz mit dem Handrücken auf eine scharfe Bordsteinkante aufgetroffen wäre, wäre es möglich. Die Verletzung in der Nierengegend passe aber nicht dazu. Es wäre eher mit einer Verletzung von Handwurzelknochen und Ellenbogen zu rechnen, da man bei einem Sturz reflexartig Arme und Hände ausstrecke, um den Sturz abzufangen. Zudem hatte die Polizei am Fahrrad keine Beschädigungen gefunden. Hinsichtlich der Aussage des Nebenklägers hielt es das Gericht für denkbar, aber nicht überzeugend, dass er die Unwahrheit sage. Der Nebenkläger hätte sich vor Ort innerhalb eines kurzen Zeitraumes etwas zusammenreimen müssen, ohne zu wissen, für was sein Verletzungsbild spricht, wenn es ein Sturz gewesen sei. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er nicht vorbestraft ist und sich die Lage hochgeschaukelt habe. „Jeder hat seinen Teil beigetragen“, so Edrich. Der Nebenkläger hätte weiterfahren können. Auch der Staatsanwalt äußerte Unverständnis, „dass es so weit kommen konnte“. Er forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und ein Schmerzensgeld für den Nebenkläger ab 3000 Euro. Der Nebenklägervertreter forderte zusätzlich einen Trainingskurs „Leben ohne Gewalt“ als Bewährungsauflage. Die Verteidigerin des Angeklagten plädierte auf Freispruch und sah den Angeklagten als Opfer. Dieser sagte, er würde nie auf die Idee kommen, auf jemanden brutal einzuschlagen. (arck)

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