Rheinpfalz Die Schlagringe als ästhetisch empfunden

Einem Mann aus der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, der wegen unerlaubten Waffenbesitzes einen Strafbefehl erhalten hatte, hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz keine Waffenerlaubnis und keine Waffenbesitzkarte für eine Sportwaffe ausgestellt. Beides hatte der Mann beantragt. Sein Widerspruch gegen diesen ablehnenden Bescheid beschäftigte am Mittwoch den Kreisrechtsausschuss.

Auslöser für die straf- und jetzt verwaltungsrechtlichen Folgen war ein Vorfall im Juli 2015. Damals war der Polizei gemeldet worden, dass der Mann gedroht habe, seine Ex-Freundin und sich selbst zu erschießen. Es kam zu einem Polizeieinsatz. Wohnung und Auto des Mannes sowie Geschäftsräume des elterlichen Betriebs, in dem er arbeitet, wurden durchsucht. Dabei wurden etliche Waffen sichergestellt. Zum Beispiel 25 Softairwaffen, ein Dolch, zwei Schlagringe – einer schwarz, einer goldfarben –, ein Kleinkalibergewehr und Langwaffen. Der Mann war nach dem Vorfall zunächst in die psychiatrische Abteilung des Pirmasenser Krankenhauses eingewiesen worden. In der Folge gab es Untersuchungen durch das Landeskriminalamt in Mainz, dessen Gutachten bewies, dass die im Keller gefundene Kleinkaliberwaffe funktionsfähig war. Das Amtsgericht in Pirmasens hat den Fall strafrechtlich bewertet. Auch weil der Mann bei der Aufarbeitung kooperativ gewesen sei, wurde ein Strafbefehl von 120 Tagessätzen à 50 Euro auf 50 Tagessätze reduziert. Verurteilt wurde er, weil er unerlaubt zwei Waffen – die Schlagringe – besaß. „Wenn sich der Strafbefehl auf 60 Tagessätze belaufen hätte, würde man gar nicht über den Fall sprechen, dann wäre der Mann im Sinne des Waffengesetzes als unzuverlässig einzustufen“, merkte der Vertreter des Kreises an. So aber müsse geklärt werden, ob sein Mandant künftig als zuverlässig im Sinne des Waffenrechts einzustufen sei, sagte der Anwalt des Mannes. Die Zuverlässigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass er eine Waffe besitzen darf. Aus seiner Sicht sei das so. Seit 2002 sei der Mann Mitglied im Schützenverein und habe sich dort durch einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit Waffen ausgezeichnet. Dass die Softairwaffen überall verstreut gelegen hätten, so wie es sich auf vorliegenden Fotos darstelle, stimme nicht. Das seien Bilder, die nach der Durchsuchung gemacht worden seien. Dabei seien zum Beispiel die Verpackungen aufgerissen und die Waffen herausgeholt worden. Zudem habe der Mann nach dem Vorfall eine Sachkundeprüfung abgelegt. Und er besitze nun einen Safe, um die Waffen sicher zu verwahren. Vom Verein lag ein Schreiben vor, in dem ihm Zuverlässigkeit bestätigt wurde. Der Mann wies darauf hin, dass schon die Geschichte, die die Durchsuchungen ausgelöst hatte, nicht stimme. Er habe seine Ex-Freundin nicht bedroht. Vielmehr habe sie gedroht, sich umzubringen, nachdem er die Beziehung beendet habe. Der Kreisrechtsausschuss müsse alles würdigen, um zu einer Entscheidung zu kommen, sagte Vorsitzender Christian Schwarz. Dabei ging es zum Beispiel um den Schlagring, der im Büro des Betriebes gefunden worden sei. Das sei sein Schlagring gewesen, bestätigte der Mann auf mehrmalige Nachfrage. Für Schwarz zeigte dies aber, dass der Mann Waffen besessen habe, an die alle hätten gelangen können, die Zugang zum Büro gehabt hätten, also mindestens seine Eltern. Das sei nach dem Waffenrecht als unzuverlässig anzusehen. Warum er die Schlagringe, mit denen man einem Menschen ernstlich schaden könne, überhaupt besessen habe, fragte er den Mann. Das müsse man nicht verstehen, antwortete dieser, aber er habe sie als ästhetisch empfunden. Dass sie im Zuge des strafrechtlichen Verfahrens vernichtet worden seien, „hat mir mehr weh getan als manches andere“, sagte er. Im Waffengesetz sei geregelt, dass, „wer Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können“, verwies der Ausschuss auf die Gesetzeslage. Das gelte auch für erlaubnisfreie Waffen wie Softairpistolen. Der Mann sagte, dass er aus dem Vorfall gelernt habe. Bekomme er die Waffenerlaubnis, habe die Behörde jederzeit das Recht, ihn zu kontrollieren. Zuvor, als er die Waffen illegal besessen hatte, sei das nicht möglich gewesen. Ob ihn die Waffenbehörde künftig kontrolliert, weil sie ihm die Waffendokumente ausstellt, ist offen. Darüber entscheidet zunächst der Kreisrechtsausschuss.

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