Rheinpfalz Erst gemietet, dann nicht genutzt

Zum Jahresbeginn 2018 soll es Veränderungen an der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Festhalle und den Grillplatz in Heltersberg geben. Damit sollen Schwierigkeiten abgemildert werden, die sich bei der Festhalle ergeben haben, weil mittlerweile die Verbrauchsgebühren konkret abgerechnet werden. Und es soll der Entwicklung entgegengetreten werden, dass die Einrichtungen gemietet und dann doch nicht genutzt werden. Mit Vorschlägen dazu befasste sich am Donnerstag der Haupt- und Finanzausschuss.

Gerade bei der Grillhütte sei es in diesem Jahr mehrfach vorgekommen, dass diese gemietet, aber nicht genutzt worden war. Es sei darin gegipfelt, dass noch nicht einmal im Vorfeld abgesagt worden sei, sondern erst auf Nachfrage von Gemeindeseite wegen des Termins der Schlüsselübergabe mitgeteilt worden sei, dass die Grillhütte doch nicht genutzt werde. Der Ausschuss erzielte schnell Einigungen darüber, wie solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden sollen. Eine kostenfreie Stornierung der gemieteten Einrichtungen soll künftig nur noch bis vier Wochen vor dem Miettermin möglich sein, schlägt der Ausschuss vor. Von Ideen, den dann zu entrichtenden Kostenbeitrag zu staffeln, wurde Abstand genommen. Zu kompliziert, lautete die Erkenntnis. Deshalb einigte man sich darauf, dass Mieter der Objekte, wenn sie später als vier Wochen vor geplantem Nutzungstermin absagen, 75 Prozent der Mietkosten zu tragen haben. Das soll entfallen, wenn sich in dieser Zeit noch ein Nachmieter für den Termin findet. Und dem Bürgermeister wird ein Ermessensspielraum eingeräumt. Beispielsweise wenn ein Trauerfall zu einer kurzfristigen Absage führt. Diese Verfahrensweise schlägt der Ausschuss für die Grillhütte und die Festhalle vor. Mit den Vorschlägen sollen sich nun noch die einzelnen Ratsfraktionen befassen. Die bekommen weitere Vorschläge für Veränderungen auf den Tisch. 2011 seien letztmals die Gebühren für die Vermietung des Grillplatzes erhöht worden, erinnerte Bürgermeister Ralf Mohrhardt. Wie bei der Festhalle biete sich an, die Kosten an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Diese Auffassung teilte der Ausschuss. Der empfiehlt die Gebühren anzuheben. Einheimische sollen künftig 110 Euro statt bisher 100 Euro für das Mieten der Grillhütte bezahlen, Auswärtige 180 Euro statt 160 Euro und die Vereine 90 statt bisher 80 Euro. In jedem Fall werden künftig die Verbrauchsgebühren für Wasser, Gas und Strom gesondert in Rechnung gestellt. Bei der Festhalle wird bereits so verfahren und es habe zu deutlich energiebewussterem Verhalten der Mieter geführt, resümierte Mohrhardt. Dennoch habe es einige Beschwerden von Mietern gegeben, die zeigten, dass die Kostenaufteilung für die Verbrauchsgebühren beim Gasverbrauch schwierig ist. Bei Wasser und Strom sei das kein Problem, da stimmen die abgelesenen Zählerstände mit dem Verbrauch der Mieter überein. Problem beim Gas sei, dass die komplette Festhalle, also inklusive Nebensaal, an einem Zähler hänge. Mancher miete aber nur die Festhalle, mancher nur den Saal. Die Kosten seien aber komplett aufgelaufen und abgerechnet worden. Im Winter laufe schon was durch die Heizung, skizzierte Mohrhardt das Problem. Um hier etwas mehr Gerechtigkeit zu erreichen, sollen die Gaskosten künftig geteilt werden, wenn nicht die Festhalle inklusive Nebensaal gemietet ist. Wer nur den Nebenraum mietet, zahlt ein Drittel der Gaskosten, wer nur die Festhalle selbst mietet, zahlt zwei Drittel des Gasverbrauchs im Mietzeitraum. Mit die praktikabelste Lösung, war sich der Ausschuss einig und wird diese den Fraktionen und dem Rat vorschlagen.

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