Rheinpfalz Fünfmal schnelleres Internet

Der geplante Ausbau der Breitbandversorgung soll von den Gemeinden per Vertrag auf den Landkreis Kusel übergehen. Das hat der Verbandsgemeinderat am Mittwochabend mit nur einer Enthaltung beschlossen. Zudem entschied der Rat einstimmig, dass der Betrieb des Bade- und Freizeitparks Kusel an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH übergeht.

Die Gemeinden, die normalerweise für die Breitbandversorgung zuständig sind, übertragen temporär diese Aufgabe auf die Verbandsgemeinde Kusel. Diese soll in einem nächsten Schritt mit dem Landkreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen, welcher diesem die Aufgabe zuschreiben soll. Die Kreisverwaltung hatte im Vorfeld die Verbandsgemeinde mit mehreren Schreiben und schließlich durch eine Informationsveranstaltung über die geplante Maßnahme Breitbandversorgung informiert und um entsprechende Beschlussfassung bis zum 10. Februar gebeten. Dieser Bitte kam der Verbandsgemeinderat in seiner 300. Sitzung mit einer Enthaltung nach. Damit soll künftig der Unterversorgung mit Hochgeschwindigkeits-Internet in einzelnen Gemeinden entgegengewirkt werden. So erreicht die Gemeinde Ruthweiler beispielsweise nur eine Übertragungsrate von sechs Megabit pro Sekunde. Als Unterversorgung gilt hingegen schon eine Übertragungsrate von weniger als 30 Megabit. Das erforderliche Investitionsvolumen beträt zirka 1,7 Millionen Euro, der Eigenanteil der Verbandsgemeinde liegt bei rund 130.000 Euro, wovon der Kreis wiederum zirka 50.000 Euro übernimmt. Einstimmig beschlossen wurde vom Rat zudem die Betriebsübergabe des Bade- und Freizeitparks Kusel an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH. Hier soll ein sogenannter Nießbrauchsvertrag zwischen der Verbandsgemeinde und der Vitalbad GmbH über eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen werden. Das Finanzamt Kaiserslautern habe zudem bereits bestätigt, dass bei Vertragsschluss keine Schenkungssteuer anfallen werde. So soll die Verbandsgemeinde Eigentümer des Bades bleiben, die GmbH aber zu Umbau, Sanierung und der 30-jährigen Nutzung berechtigt sein. Die Verbandsgemeinde überträgt somit alle Rechte und Pflichten, bekommt aber im Gegenzug kein Geld von der Vitalbad Pfälzer Bergland. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde, dass das Wochenblatt die öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Kusel veröffentlicht. Ein Beschluss zur Namensänderung des Wochenblattes war wegen der Fusion der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zur neuen VG Oberes Glantal nötig geworden, da Glan-Münchweiler somit zukünftig aus dem Bekanntmachungsbereich ausscheidet. Nach Beschluss des Rates ist der künftige Name „Wochenblatt - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan - mit Orten der Verbandsgemeinde Baumholder, der Gemeinde Freisen und des Ostertals“. Unterrichtet wurden die Ratsmitglieder über die Stellungnahme der Verbandsgemeinde zur dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans. Verbandsbürgermeister Stefan Spitzer berichtete über den Prüfbericht des Rechnungshofes, der die VG von November 2014 bis März 2015 geprüft hatte. In dem Bericht wurden vom Rechnungshof diverse Ausgaben der Verbandsgemeinde moniert, beispielsweise die Gebäudereinigung durch hauseigene Reinigungskräfte. Der Rechnungshof forderte eine Ausschreibung. |bone

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