Rheinpfalz Felsenlandklinik nimmt Hürde

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Schwerpunkt in der Sitzung des Stadtrats am Montag war die Behandlung von Bebauungsplänen. Der Bebauungsplan für den Bau eines neuen Therapiezentrums der Felsenlandklinik wurde als Satzung beschlossen, der Bebauungsplan zum Bau zusätzlicher Parkplätze beim Hotel Felsenland neu aufgestellt und der Antrag der Fraktion „Für Dahn“ auf Dreiteilung des Bebauungsplans Schafwögel/Gerstel V auf die nächste Sitzung verschoben. Da Stadtbürgermeister Alexander Fuhr krank war, leitete der 1. Beigeordnete Holger Zwick die Sitzung.

Damit die Felsenlandklinik ihr neues Therapiezentrums bauen kann, hatte der Dahner Rat bereits am 12. September 2016 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen. Von 37 unterrichteten Behörden gingen 20 Stellungnahmen ein. Die von ihnen eingebrachten Hinweise und Anregungen nahm der Stadtrat in den neuen Bebauungsplan auf. Von drei Anwohnern gingen Widersprüche ein. Einer wurde vor der Beratung zurückgenommen. Die Widerspruchsführer monierten im Wesentlichen Lärmbelästigungen, die regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten, vom Bereich des Raucherpavillons bis weit in die Nacht ausgingen. Außerdem glauben sie, dass künftig doch mehr Patienten aufgenommen würden, da im Obergeschoss des neuen Therapiezentrums Patientenzimmer möglich seien. Ferner befürchten sie durch den Neubau eine erhebliche Wertminderung ihrer Grundstücke. Die Verwaltung führte in ihrer Stellungnahme aus, dass die Klinik über 60 genehmigte Betten verfügt und dass sich durch den Neubau daran nichts ändern werde. Ferner haben Eigentümer eines Grundstücks keinen Anspruch auf eine immerwährend unveränderte Situation oder Nutzung bei Nachbargrundstücken. Verstärkt wird dies durch das Bestreben der Gesetzgeber, in Gemeinden und Städten der Innenentwicklung Priorität einzuräumen. Im Stadtgebiet habe jeder Eigentümer als Nachbar immer mit einer sich ändernden Nutzung bei freien, unbebauten Grundstücken zu rechnen. Auch die Änderung eines angrenzenden Grundstücks zum Mischgebiet sei bewusst gewählt worden, da es als Puffer zwischen einem Wohn- und einem Gewerbe- oder Sondergebiet dient, so Horst Wonka vom Pirmasenser Ingenieurbüro Manfred Schenk. Der Grundstückseigentümer sei mit dieser Änderung einverstanden, da für ihn eine bessere weitere Entwicklung des Grundstücks möglich wird. Der Rat lehnte nach kurzer Diskussion beide Widersprüche mit großer Mehrheit ab. Anschließend beschloss der Rat bei drei Enthaltungen (Fraktion „Für Dahn“) den Bebauungsplan „Felsenlandklinik“. Der Stadtrat hatte am 7. Dezember 2016 im öffentlichen Teil der Sitzung beschlossen, eine Grundstücksfläche mit rund 400 Quadratmetern in der Hasenbergstraße entlang der Felswand vor dem Hotel Felsenland zu verkaufen, da der Käufer dort Parkplätze bauen will. Inzwischen haben die Eigentümer des Hotels Felsenland, Margit und Alois Ruppert, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um auf diesem von ihnen gekauften Grundstück Pkw-Parkplätze bauen zu können. Auf bisherigen Parkplätzen des Hotelareals erweitern die Eheleute Ruppert ihre Hotelanlage. Deshalb fordert die Bauaufsichtsbehörde das Anlegen neuer Parkplätze. Markus Müller vom Pirmasenser Architektenbüro Marx & Stegner stellte die Planung vor. Entlang der Hasenbergstraße sollen etwa 21 Stellplätze vor der Felswand gebaut werden. Im Plan, der dem Rat vorlag, waren 19 Stellplätze ausgewiesen. Vier Bäume, die auf dem Grundstück stehen, werden gefällt. Dafür werden am Ende der Baumaßnahme neue Bäume gepflanzt. Zudem müssen zwei Straßenlaternen umgesetzt werden. Der Weg hinter den Parkplätzen bleibe erhalten, so Müller, worauf Holger Zwick bemerkte, dass es eigentlich nur ein Trampelpfad sei. Zusätzliche Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt nicht. Alle Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Eheleute Ruppert. Einstimmig beschloss der Rat das Aufstellen des Bebauungsplans „Parkplätze Hotel Felsenland“. Die Fraktion „Für Dahn“ hatte am 3. Januar beantragt, den Bebauungsplan Schafwögel/Gerstel V in der ersten Ratssitzung 2017 zu behandeln. Sie stellte den Antrag, der Rat möge beschließen, den Bebauungsplan in drei Einzelpläne zu teilen. Für „Schafwögel“, „Gerstel V“ und die „Querspange“ sollten jeweils eigene Bebauungspläne aufgestellt werden. In seiner kurzen Antragsbegründung führte Harald Jacubeit aus, dass seine Fraktion bereits am 4. Dezember 2015 einen ersten Antrag zur Teilung des Plans gestellt habe, um eine zeitnahe Erschließung von Bauland im Gerstel zu ermöglichen. Zu einer inhaltlichen Diskussion über den Antrag kam es an diesem Abend jedoch nicht. Zuerst wies der Vorsitzende Holger Zwick auf Empfehlung der Verwaltung darauf hin, dass die Ratsmitglieder Harald Jacubeit und Engelbert Kuhn als befangen anzusehen sind. Dies habe der Rat bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans am 7. November 2016 beschlossen. Beide Ratsmitglieder akzeptierten dies jedoch nicht. Ihrer Rechtsauffassung nach hat der Rat ihre Befangenheit in jeder Sitzung neu festzustellen, in der der Bebauungsplan Schafwögel/ Gerstel V behandelt wird. Für beide ist dieses Prozedere sehr wichtig für ein wahrscheinliches künftiges neues Normenkontrollverfahren. Nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit entschied der Rat bei zwei Gegenstimmen, beide Ratsmitglieder für befangen zu erklären. Dies gab der Vorsitzende Zwick bekannt. Bevor es zu einer inhaltlichen Diskussion über den Antrag der Fraktion „Für Dahn“ kam, beantragte Paul Grunwald für die CDU-Fraktion die Vertagung des Tagesordnungspunkts. Nach weiteren Diskussionen entschied der Rat letztendlich mit elf Ja-Stimmen zu vier Nein-Stimmen, den Antrag der Fraktion „Für Dahn“ zu vertagen. | wnr

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