Eisenberg „Finanziell schlechter gestellt wird niemand“

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Entweder ist das neue Pflegegesetz so leicht zu verstehen, dass es kaum Nachfragen gibt, oder aber die Fragen treten erst dann auf, wenn es akut wird. Zu vermuten ist Letzteres. Jedenfalls war die Anzahl der Leser, die sich an unserer Telefonaktion mit den Expertinnen von den Pflegestützpunkten Kirchheimbolanden und Rockenhausen beteiligt haben, überschaubar.

Was war der Anlass für unsere Aktion? 2017 tritt, salopp formuliert, ein neues Pflegegesetz in Kraft. Genauer gesagt handelt es sich um eine Überarbeitung des alten und wird deshalb auch „Pflegestärkungsgesetz II“ genannt. Im Endeffekt gibt es mehr Geld für alle. Außerdem ändern sich die Einstufungen, die auch nicht mehr „Pflegestufe“, sondern „Pflegegrad“ heißen. In den Begutachtungen werden deutlich mehr Kriterien als bisher berücksichtigt. Beeinträchtigungen durch Demenz bekommen einen höheren Stellenwert, und Betroffene werden besser finanziell unterstützt. Schlechter gestellt wird niemand, auch nicht durch eine neue Einstufung, denn es gilt das Prinzip der Besitzstandswahrung. Wem die Pflegekasse weniger auszahlt als bisher, der bekommt die Differenz ersetzt. Auch nicht unwichtig: Für Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollatoren reicht künftig die Empfehlung des Gutachters. Man wird dafür nicht, wie bisher, zusätzlich noch ein Rezept vom Arzt benötigen. Die Überleitung in das neue System geschieht übrigens automatisch, niemand muss dafür einen neuen Antrag stellen. Die RHEINPFALZ-Leser, die am Dienstag bei den Expertinnen Simone Keller und Katja Scheid anriefen, hatten vor allem Fragen zur Einstufung und zum Thema Geld. Eine deutliche Änderung gibt es bezüglich des Eigenanteils, den Heimbewohner zahlen müssen. Der wird künftig nicht mehr nach Pflegegrad unterschieden, sondern ist für alle Bewohner des jeweiligen Heims gleich, kann aber von Heim zu Heim verschieden hoch ausfallen, da er sich nach dem vom Heim selbst zu errechnenden Mittelwert der Pflegegrade errechnet. Wer aber bereits in einem Heim lebt, der muss nicht plötzlich mehr zahlen. Wo der Eigenanteil nominell steigt, wird die Differenz erstattet. Nur wer neu aufgenommen wird, muss die aktuelle Summe zahlen. Bereits an diesen wenigen Beispielen lässt sich erkennen: Es ist kompliziert, und jeder Fall ist individuell zu bewerten. Doch genau dafür gibt es eben die Pflegestützpunkte, bei denen sich jeder individuell und kostenlos beraten lassen kann. Sogar Hausbesuche werden angeboten. Info Im Pflegestützpunkt Kirchheimbolanden ist Katja Scheid (06352/7190618) für die VG Eisenberg, Marita Bohn (7190619) für die VG Kirchheimbolanden und Göllheim zuständig. Im Pflegestützpunkt Rockenhausen kümmert sich Simone Keller (06361/4590739) um die VG Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel, Peter Engert (4590737) um die VG Winnweiler. |ajh

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