Rheinpfalz Geld einklagen

Die Stromzähler drehten sich, aber bei den Abrechnungen gab es vor allem in den Jahren 2012 bis 2014 erhebliche Probleme. Diese
Die Stromzähler drehten sich, aber bei den Abrechnungen gab es vor allem in den Jahren 2012 bis 2014 erhebliche Probleme. Diese haben jetzt zur Folge, dass die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben klagt.

Die Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben hat, wie berichtet, Klage gegen die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben beim Landgericht in Zweibrücken eingereicht. Es geht um eine Forderung von 300.000 Euro, die die Gemeindewerke gegen die Verbandsgemeinde erheben. Hintergrund sind Verluste in den Werken, die während der Amtszeit des früheren Verbandsbürgermeisters Winfried Krämer (CDU) entstanden. Die ursprünglich für Dienstag terminierte Anhörung beim Landgericht wurde noch einmal verschoben.

„Das Gericht prüft, ob es in dieser Sache zuständig ist“, erläuterte Bürgermeisterin Anna-Silvia Henne (SPD) den Stand dieser Rechtsangelegenheit. Dass Klage erhoben wird, hatte der Rat beschlossen. Die Ortsgemeinde hat jetzt drei Wochen Zeit, um näher zu begründen, warum sich das Landgericht in einem Zivilprozess mit dieser Streitfrage befassen soll. Die Verluste sind erfasst und in die Bilanzen eingeflossen. Die Bilanzen wurden nachgearbeitet; in diesem Jahr wird der Abschluss 2017 auch wieder termingerecht vorgelegt, freuen sich Bürgermeisterin und Werkleiter Martin Pfeifer. Besonders betroffen von den Problemen waren die Jahre zwischen 2011 und 2014, mit ganz großen Problemen in den Jahren 2012 und 2013. Auch die sind nun aufgearbeitet. Sie hatten der Ortsgemeinde unter anderem einen Prozess beim Oberverwaltungsgericht beschert, denn wegen der verspäteten Vorlage der Bilanzen waren Strafen gegen die Ortsgemeinde verhängt worden. 8000 Euro musste die Gemeinde dafür bezahlen. Die OVG-Entscheidung ist rechtskräftig. In der geforderten Summe „sind nur die Positionen enthalten, die wir auch vollständig nachweisen können“, sagt Pfeifer. Da geht es beispielsweise um nicht abgerechnete Netzentgelte. Wie schief die Lage bei der Geschäftsführung war, belegen Zahlen: „Wir hatten im E-Werk bei vier Millionen Euro Jahresumsatz Außenstände von 1,3 Millionen Euro“, zeigt Pfeifer auf. Henne und Pfeifer unterstreichen, dass die Klage eine notwendige juristische Aufarbeitung jener Dinge nach sich ziehen soll, die damals schief gelaufen seien. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – von Nicht-Zulassung der Klage bis zur Zahlungsverpflichtung der Verbandsgemeinde ist alles denkbar – gehe es für beide Seiten darum, einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen und die Frage zu klären, ob die Amtspflichten erfüllt wurden. Ganz sicher gehe es nicht darum, jemandem persönlich die Schuld zuzuweisen, zum Beispiel Mitarbeitern der Verbandsgemeinde. „Absolut nicht“, unterstrich Henne. Das sei bei der Entscheidung des Rates, zu klagen, auch ganz klar zum Ausdruck gekommen. Die Möglichkeit, einen Zivilprozess anzustreben, hatte sich nach Gesprächen mit dem Gemeinde- und Städtebund und Anwälten ergeben. Grundlage der Klage sei, dass die Verbandsgemeinde die Geschäftsführung als Extra-Dienstleistung eines externen Dienstleisters für die Werke wahrgenommen habe. 190.000 Euro hat die Ortsgemeinde jährlich für diese Aufgabe gesondert an die Verbandsgemeinde überwiesen. Die Verbandsgemeinde argumentiert, dass ihr nach Paragraf 8 der Eigenbetriebsverordnung die Geschäftsführung ohnehin oblegen habe. Pfeifer erinnert daran, dass die Ortsgemeindewerke bereits 2012 wegen zahlreicher und zunehmender Probleme die Geschäftsführung komplett extern vergeben wollten. Damals sei vonseiten der Verbandsgemeinde argumentiert worden, es liege auch schriftlich vor, dass die Werke die Geschäftsführung nicht auf einen Dritten verlagern könnten, weil dies Sache der Verbandsgemeinde sei. „Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, war dies eine Fehlinformation“, sagt Pfeifer. Die Finanzbuchhaltung der Werke liegt seit 2015 komplett bei der Kaiserslauterer Demando GmbH. Hätte die Verbandsgemeinde damals, wie gewünscht, die Geschäftsführung abgegeben, „müssten wir heute nicht klagen und die Probleme wären in dieser Dimension nicht aufgelaufen“, so Pfeifer. Sollte das Landgericht in Zweibrücken die Klage nicht zulassen und es nicht als einen Fall für einen Zivilprozess sehen, „müssten wir, was keiner will, ans Verwaltungsgericht gehen“, sagt Henne.

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