Rheinpfalz Gericht zweifelt: Keine Verurteilung nach Schlägen

Ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Pirmasens hatte die Straßenfasnacht 2016 in Waldfischbach. Für einen heute 22-Jährigen aus der Verbandsgemeinde endete das Verfahren wegen des Vorwurfs der zweifachen Körperverletzung und der Beleidigung mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. In der Zeit vor Facebook wäre er gar nicht erst in Verdacht geraten.

Laut Anklage soll der junge Mann am 6. Februar 2016 gegen 16.40 Uhr am Bahnhof einem heute 18-Jährigen ein Bier aus der Hand genommen und weggeschüttet haben. Dann habe er ihm ins Gesicht geschlagen, ihn über einen Blumenkübel gestoßen und ihm ins Gesicht gespuckt. Etwas später habe der Ältere dem Jüngeren mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so die Anklage. Nach der Beweisaufnahme stand für Jugendrichter Mark Edrich und für die Staatsanwältin fest, dass es diese Vorfälle gegeben hat. Es blieben jedoch erhebliche Zweifel, ob der Angeklagte auch der Täter war. Der Angeklagte gab an, er sei gar nicht am Bahnhof gewesen. Er habe sich vielmehr mit einem ehemaligen Schulkameraden zum Fest auf dem Sportplatzgelände getroffen und sich von einer Bekannten dorthin fahren lassen, was diese bestätigte. Dieser 24-jährige Schulfreund gab an, dass er stark betrunken war und sich nur an Bruchstücke erinnern könne. Auf Nachfragen fiel ihm dann doch ein, dass er mit einem anderen Bekannten kurz am Bahnhof gewesen sei. An einen Zwischenfall dort erinnere er sich aber nicht. Später habe er mit dem Angeklagten in der Sporthalle etwas getrunken. Am Bahnhof sei dieser aber nicht gewesen. Drei Zeugen identifizierten den Angeklagten als Täter. Eine Zeugin kannte den Vornamen des Begleiters des unbekannten Täters und fand ihn auf Facebook. Dort wolle sie das Foto und den Namen des Täters gefunden haben. Für Richter und Staatsanwältin blieb jedoch offen, ob vielleicht eine Ähnlichkeit zwischen dem Angeklagten und dem Bekannten des 24-Jährigen besteht, mit dem letzterer am Bahnhof war. „Eine Identifizierung über Facebook und Zeugen reicht zur Überführung nicht aus“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und beantragte Freispruch.

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