Rheinpfalz Grünes Licht für den Verkauf

Die Fraktionen des Gemeinderates teilten die Freude darüber, dass sich ein Investor für das Hensel’sche Anwesen gefunden hat.
Die Fraktionen des Gemeinderates teilten die Freude darüber, dass sich ein Investor für das Hensel’sche Anwesen gefunden hat.

Die Gemeinde Heltersberg ist bereit, die Gebäude zwei und drei des Hensel’schen Anwesens und angrenzende Flächen zu verkaufen. Den Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat einstimmig in der Sitzung am Mittwoch. Damit ist der Weg frei für Verhandlungen mit Thomas Malschofsky, der gemeinsam mit weiteren Investoren ein Gästehaus mit Frühstücksangebot errichten will (die RHEINPFALZ berichtete ausführlich am 15. März).

Die Freude, dass es einen interessierten Investor gibt, teilten alle Fraktionen. Lange Zeit war unklar gewesen, was mit den Gebäuden passieren soll. Deren weiteren Ausbau konnte und wollte die Gemeinde finanziell nicht mehr stemmen, nachdem die Kosten für den Ausbau des Gebäudes eins enorm gestiegen waren und wegen Unregelmäßigkeiten beim Ausbau Landeszuschüsse zurückbezahlt werden mussten. In mehreren Moderationsgruppen hatten sich Bürger in den vergangenen Jahren Gedanken über die Zukunft des Gebäudes gemacht. Die einzige realistisch finanzierbare Alternative zum Verkauf der Gebäude sei für die Gemeinde der Abriss, fasste Bürgermeister Ralf Mohrhardt die Ergebnisse der Überlegungen und Untersuchungen der vergangenen Monate zusammen. Für den Rat stand fest, dass der Verkauf mit der Aussicht, das Ensemble zu erhalten – Malschofsky hatte bei der Planvorstellung im März erklärt, dass den Investoren eine gelungene Mischung aus Tradition und Moderne vorschwebe, dabei unter anderem auf die Landgrafen-Mühle in Wallhalben verwiesen –, die deutlich bessere Alternative ist. „Wenn wir einen Investor haben, sollten wir ihm eine Chance geben“, sagte Ralf Mohrhardt. „Uns kann nichts Besseres passieren als einen Käufer zu finden, der dieses Projekt weitermachen will. Auch die Alternative abreißen würde uns wieder eine Menge Geld kosten“, stimmte Helmut Jaberg (FWG) zu. „Es ist wirklich positiv, dass jemand da ist, der bereit ist, dieses Projekt fortzuführen“, sagte Heinz Rheinhardt (SPD). Jörg Jochum (CDU) merkte gleichfalls an: „Die Lösung, die Gebäude abzureißen, wäre schade. Deshalb ist es gut, dass jemand das Projekt übernehmen will.“ Der Gemeinderat hat die Weichen gestellt, „um in Zukunft einen modernen, attraktiven Friedhof zu haben“, wie der zuständige Beigeordnete Rainer Stucky die damit verbundene Idee beschrieb. Nach ausführlichen Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen hat der Rat – bei einer Gegenstimme – die neue Friedhofssatzung verabschiedet, die auch an die neueste Rechtssprechung angepasst ist. Die Gemeinde bietet demnächst zum Beispiel neue Bestattungsformen an. Neben Rasenurnengräber auch Gräber – sowohl Urnen- wie Erdgräber – in einem Teil des Friedhofs, der gärtnerisch gestaltet und gepflegt wird. Diese Pflege, die die Gemeinde übernimmt oder an einen Dritten übertragen kann, wird für die Dauer der Ruhefrist, die in Heltersberg 20 Jahre beträgt, bereits mit der Gebühr für diese Grabform bezahlt. Attraktiv und für Angehörige pflegeleicht ist das Credo für diese neue Bestattungsform. Pflegeleicht sind beispielsweise auch die Rasenurnengräber. Hier wird es keine zentrale Stelle geben, an der Grabschmuck abgelegt werden kann. „Das funktioniert nicht. Das hat sich auf anderen Friedhöfen, wo diese Bestattungsform schon länger angeboten wird, gezeigt“, sagte Stucky. Deshalb werden die Platten für diese Grabstätten 50 mal 50 Zentimeter groß. Dann kann zentral auf der Platte doch Blumenschmuck abgelegt werden und die Gräber können wie vorgesehen übermäht werden. Ziel sei es, allen Bestattungswünschen so weit wie möglich gerecht werden zu können. „Wir wollten die Satzung so gestalten, dass es relativ viel Freiheit für den Einzelnen gibt, gar nicht so viel reglementiert ist“, fasste Stucky die Diskussionen der vergangenen Monate zusammen. Vor diesem Hintergrund entschied der Rat zum Beispiel, dass es keine Höhenbegrenzung bei Grabsteinen geben soll. Zulässig ist auch, dass verstorbene Tiere gemeinsam mit ihren Besitzern, sozusagen als Grabbeigabe, mit beerdigt werden können. Das bedeute allerdings nicht, dass ein Grab noch mal geöffnet werden könne, wenn das Tier nach seinem Besitzer verstirbt, stellte Mohrhardt klar. Zulassen wird der Rat, dass Hunde, sofern sie angeleint sind, mit auf den Friedhof dürfen. Das ist bis dato nicht erlaubt. Lediglich während laufender Bestattungen dürfen sie dann nicht mitgenommen werden. Auf der Grundlage dieser Satzung wird die Verbandsgemeinde nun die Gebühren kalkulieren, die – das oberste Gebot heißt Kostendeckung – in einigen Bereichen steigen werden. Wenn die Gebührensatzung verabschiedet ist, tritt auch die neue Friedhofssatzung in Kraft.

x