Rheinpfalz Grundbesitzer wollen wissen, was mit Geld passiert

Akteneinsicht erhalten Grundstücksbesitzer in Wallhalben, die Feld- und Waldhut bezahlen. Es soll geklärt werden, wie die hohen Beiträge – aktuell 23 Euro pro Hektar – zustande kommen. Nach den Osterferien wird es bei einer Sitzung des Agrarausschusses Gelegenheit geben, in die Akten zu schauen, sicherte Bürgermeister Berthold Martin Mittwochnachmittag im Kreisrechtsausschuss zu. Acht Grundstückseigentümer hatten Widerspruch gegen die Erhöhung der Feld- und Waldhut eingelegt.

Es fehle seit 2007 vonseiten Martins an Klarheit, Wahrheit, Transparenz, ließen sich die Vorwürfe zusammenfassen. Frank Schäfer skizzierte, was die Grundstücksbesitzer stört: Seit 2001 habe es, obwohl mehrfach gefordert, keine Aufstellung der Kosten mehr gegeben. Nach Informationen der Grundstücksbesitzer zahle die Ortsgemeinde für ihre Grundstücke keine Feld- und Waldhut, seit 2015 wurde an den Feldwegen überhaupt nichts mehr gemacht. Zudem seien früher zwei Gemeindearbeiter bezahlt worden, um an den Wegen zu arbeiten, jetzt gebe es nur noch einen. Was mit dem Geld passiert, wollte Schäfer wissen. Für die Wegepflege, für die es gedacht sei, werde es nicht eingesetzt. Die Gemeinde habe einen Traktor und einen Mulcher, aber wenn etwas gemacht wurde, seien Fremdfirmen beauftragt worden. Dann seien vor Jahren Feldwege als Radwege deklariert worden, und Kredite hierfür, würden aus der Feld- und Waldhut getilgt, obwohl ein Radweg damit nichts zu tun habe. Bei der Berechnung der Feld- und Waldhut werde die Doppik nicht angewandt. Grundstückseigentümer hätten die Kommunalaufsicht angeschrieben, aber nie Antwort bekommen. Verschärft hat sich die finanzielle Lage weil die Jagdgenossenschaft 2012 beschlossen hat, die Jagdpacht nicht mehr für die Feld- und Waldhut abzugeben. Im Grunde aus den gleichen Gründen, sagte Schäfer, es habe an Transparenz gefehlt, keine Einsicht in Akten gegeben, obwohl dies den Jagdgenossen zugestanden hätte. Die Jagdgenossen haben mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Ortsgemeinde eingereicht. Ob es auch in Sachen Feld- und Waldhut zur Klage kommen wird, bleibt abzuwarten. Vieles von dem, was vorgebracht werde, „ist ein Politikum“, bilanzierte der Ausschussvorsitzende Oliver Minakaran. Der Kreisrechtsausschuss kann aber nur prüfen, ob die Feld- und Waldhut entsprechend der Satzung gehoben sei. Maßgeblich ist die Haushaltssatzung, und dieser hat der Rat zugestimmt. Zu den Vorwürfen wollten sich Verbands- und Ortsgemeinde aber äußern. „Es geht hier natürlich um viele Altlasten“, sagte Anna-Maria Dockweiler, Leiterin der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben. Also Vorgänge, die die frühere Verbandsgemeinde Wallhalben betreffen, „und dazu haben wir keine Unterlagen“, sagte sie. Sie könne zu dem Stellung nehmen, was die Zeit nach der Fusion anbelangt. Die Feld- und Waldhut berechne sich im Schnitt aus Kosten mehrerer Jahre. Die Finanzabteilung habe die Rechnungen 2012 bis 2016 gehabt. Die waren dahingehend geprüft, dass sie für den vorgesehenen Zweck verwendet worden waren. Es habe sich gezeigt, dass eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft, weil die Jagdpacht nicht mehr einfließt. „Die mussten wir ausgleichen, haben das aber erst 2015 gemacht“, sagte Dockweiler. Rechne man das mal hoch – 3000 Euro Jagdpacht die fehlen, acht Euro Erhöhung pro Hektar, bei 398 Hektar Fläche, die Wallhalben nur habe – „kommen wir da ziemlich genau hin“, verdeutlichte Dockweiler, dass die Erhöhung weitgehend die fehlende Jagdpacht ausgleiche. Zumindest seit die Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben zuständig ist, könne sie mit Sicherheit sagen, dass die Gemeinde ihren Beitrag bezahle und dass bei der Feld- und Waldhut nach der Doppik gerechnet werde. Ein Darlehen sei noch zu bedienen, bestätigte Martin. Das werde aber aus dem allgemeinen Haushalt bedient, sagte Dockweiler. Die Kosten für den Gemeindearbeiter werden, weil doppisch gerechnet werde, nach erbrachter Leistung der Feld- und Waldhut zugerechnet, und eigentlich müsste man hier auch Maschinenstunden und ähnliches sogar noch genauer zurechnen, sagte Martin. Er räumte ein, dass in den vergangen zwei Jahren mangels Geld fast nichts an den Wegen gemacht worden sei. Der Mulcher sei kaputt. „Würde ein neuer angeschafft, wären die Kosten der Feld- und Waldhut zuzurechnen.“ Weil der Kreisrechtsausschuss keine Satzungen beanstanden kann, müssten die Widersprüche alle zurückgewiesen werden, sagte Minakaran. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, schlug er vor, dass nur ein Widerspruch erhalten bleibt, aber die Verwaltung erklärt, das Ergebnis eines möglichen Gerichtsverfahrens auf alle Bescheide anzuwenden. Damit waren alle einverstanden. Möglicherweise kläre die Akteneinsicht ja vieles, sagte Minakaran.

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