Rheinpfalz Hürden für Neueröffnungen sind rechtens

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat eine Klage gegen den Bebauungsplan Merkurstraße abgelehnt und ihn in wesentlichen Teilen als rechtskonform eingestuft. Die Stadt wertet das Urteil als Erfolg. Sie will durch restriktive Handelssteuerung die Innenstadt vorm Ausbluten schützen. Die Kläger prüfen, ob sie das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Die Interessengemeinschaft der Mieter und Eigentümer in der Merkurstraße hatte eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, um den Bebauungsplan für ungültig erklären zu lassen. Streitpunkt ist die vom Stadtrat beschlossene Bildung von Branchengruppen bei einem Mieter- oder Pächterwechsel im Gewerbegebiet West, wonach bei der Neueröffnung eines Geschäfts mit zentrenrelevantem Sortiment dieses aus derselben Branchengruppe stammen muss wie das des Vormieters. Wie die Pressestelle der Stadtverwaltung mitteilte, ist das Oberverwaltungsgericht zu einem Urteil gekommen; es habe sowohl das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung als auch dessen wesentliche Inhalte für rechtskonform erklärt. Dabei seien die durchgängigen Ziele des aus der Einzelhandelskonzeption abgeleiteten Bebauungsplans – die künftige Stärkung des Gebiets für Industrie und Gewerbe und insbesondere der Schutz der Innenstadt – bestätigt worden. Zudem habe das Gericht festgestellt, „dass mit dem umfassend eingeräumten Bestandsschutz für bestehende Betriebe im Rahmen der Abwägung die Interessen der Normenkontrollführer hinreichend Berücksichtigung gefunden haben“. Eine Revision sei nicht zugelassen worden. Kaiserslauterns Oberbürgermeister Klaus Weichel erklärte, es gebe in der Merkurstraße bereits sehr viele Händler mit innenstadtrelevanten Sortimenten, etwa in der Textilbranche. Um deren Ausbreitung verhindern zu können, sei eine strengere Begrenzung dringend nötig. „Das Urteil ist daher ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt zum Schutz der Innenstadt. Damit wurde letztendlich auch eine Planungssicherheit im Bereich der Einzelhandelssteuerung erreicht“, so Weichel. Matthias Auchter, Sprecher der Interessengemeinschaft der Mieter und Eigentümer in der Merkurstraße, bestätigte, der Bebauungsplan Merkurstraße sei vom OVG in vielen Punkten als rechtswirksam eingestuft worden, aber nicht zu 100 Prozent. Die Interessengemeinschaft müsse das im Detail prüfen. Er halte das Urteil für falsch und werde das Bundesverwaltungsgericht anrufen – über eine Nichtzulassungsbeschwerde, da das OVG eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen habe. Dann müsse man sehen, ob das höchste Verwaltungsgericht den Fall annimmt.

x