Rheinpfalz Homburgs Ex-OB Karlheinz Schöner erwartet Bewährungsstrafe

Karlheinz Schöner (rechts) auf der Anklagebank am 27. März in Saal 1 des Saarbrücker Landgerichts mit seinem Verteidiger Guido B
Karlheinz Schöner (rechts) auf der Anklagebank am 27. März in Saal 1 des Saarbrücker Landgerichts mit seinem Verteidiger Guido Britz.

Karlheinz Schöner (CDU), Oberbürgermeister der Stadt Homburg von 2008 bis 2014, zeigt sich geständig und wird zu einer Bewährungs-Haftstrafe von mindestens 15 Monaten, höchstens 18 Monaten verurteilt. Auf diesen Strafrahmen einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht nach acht Verhandlungstagen am 27. März vor dem Saarbrücker Landgericht.

Seinen Abschluss soll der Prozess mit dem Urteilsspruch am Freitag, 5. April, finden. An diesem Tag, so legte es Richter Bernd Weidig am Mittwoch fest, muss Karlheinz Schöner am Saarbrücker Landgericht ein notariell beglaubigtes Schuldversprechen über 12.465,87 Euro zugunsten der Stadt Homburg vorlegen. Dies ist der Gegenwert der Livemusik-Beschallungsanlage, die Schöner in seinen letzten Amtstagen als OB im Herbst 2014 auf Kosten der Stadt Homburg angeschafft hatte. Der Kauf der Anlage war mit deren Verwendung in der Musikschule beziehungsweise in der Musikalischen Früherziehung begründet worden. Stattdessen jedoch, so ergab die Beweisaufnahme im Prozess, verschwand die Anlage für zwei Jahre im Probekeller von Schöners Oldie-Band Madhouse, bei der der heute 67-Jährige Schlagzeug spielte.

Voraussetzung: Geständnis

Zweimal wurde die Verhandlung für über eine Stunde unterbrochen. Zunächst erhielt Verteidiger Guido Britz Gelegenheit, seinem Mandaten eine Verständigung ans Herz zu legen – also einen sogenannten Deal, um den Prozess mit einem Geständnis abzukürzen.

Nach der zweiten Unterbrechung, die dann für das Verständigungsgespräch genutzt wurde, erklärte Richter Weidig das weitere Vorgehen. „Die Kammer hat dem Angeklagten eine Gesamt-Freiheitsstrafe auf Bewährung in Aussicht gestellt, die ein Jahr und drei Monate nicht unter- sowie ein Jahr und sechs Monate nicht überschreiten soll.“ Voraussetzung sei, dass Schöner den Tatkomplex mit der Verstärkeranlage einräumt und auch bei den Arbeiten eines kommunalen Bau-Trupps im Bereich seiner Privatgrundstücke geständig ist.

Dies bedeutet: Gibt Karlheinz Schöner seine Vorteilsannahme beim Bau eines Gartenzauns an seinem Privatgrundstück und bei Baumfällungen im daran angrenzenden Wald zu, lässt das Gericht den Vorwurf des Betruges fallen und beschränkt sich hier auf den Vorwurf der Vorteilsnahme.

Schuldversprechen: 12 000 Euro

Damit der Deal in die Tat umgesetzt werden kann, muss Schöner am nächsten Verhandlungstag das notariell gegengezeichnete „konstitutive Schuldversprechen“ über knapp 12.500 Euro für die Stadt Homburg vorlegen. Weitere Vorbedingung für die Verständigung ist, dass Schöner diesen Betrag tatsächlich bezahlt und dass der Alt-OB zudem 5000 Euro an die Homburger „Elterninitiative krebskrankes Kind“ entrichtet. Erfülle er dies alles, werde das Urteil gefällt, die genaue Dauer der Haftstrafe verkündet und die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt.

An Staatsanwaltschaft und Verteidigung richtete Bernd Weidig die Frage, ob für beide Parteien eine derartige Verständigung in Betracht kommen könne. Staatsanwalt Andreas Kächele und Verteidiger Guido Britz beantworteten diese Frage mit Ja. Auch Karlheinz Schöner stimmte dieser Übereinkunft zu. Rechtsanwalt Britz gab abschließend die Erklärung ab, dass sein Mandant die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Musikanlage und dem Arbeitstrupp einräume. „Ja, so hat er das richtig wiedergegeben“, bekräftigte der Angeklagte anschließend auf Nachfrage des Richters. Der Verteidiger Britz nahm all seine noch offenen Beweis- und Ermittlungsanträge zurück.

5. April finaler Prozesstag

Der finale Prozesstag, an dem Karlheinz Schöner sein beglaubigtes Schuldversprechen vorzulegen hat, wurde auf 5. April anberaumt. Ein kleines Fragezeichen steht hinter diesem Termin aber noch: Anwalt Britz muss noch klären, ob er an diesem Tag auch tatsächlich Zeit hat. Sollte dem nicht so sein, würde der Schöner-Prozess ersatzweise am Mittwoch, 10. April, zu Ende gebracht.

Beim Verhandlungstag am 27. März hatte sich Schöners Verteidiger den unübersehbaren Unmut des Richters zugezogen: Wegen Terminschwierigkeiten hatte Britz am vorherigen Verhandlungstag gebeten, jenen siebten Prozesstag am 8. März früher zu beenden. Im Gegenzug, so Richter Weidig, habe Britz damals versprochen, am achten Tag keine neuen Beweisanträge mehr auf den Tisch zu legen. Dies tat der Verteidiger nun aber doch: Erst vergangene Woche, so sagte der Advokat, habe er auf der Computer-Festplatte seines Mandanten Schöner einige Fotos entdeckt, die Arbeiten einer Firma an dessen Privatanwesen zeigen. Diese Fotos seien mit Datums-Angaben versehen, mit denen Britz nun beweisen wollte, dass die Arbeiten des Bautrupps gar nicht zu jener Zeit ausgeführt worden sein könnten, wie sie Gegenstand der Verhandlung sind. Richter Weidig ließ sich auf diese Argumentation nicht ein: Das Datum, das auf den Fotos markiert ist, habe keine hinreichende Beweiskraft. Sprich, das Datum auf den Bildern könnte nachträglich verändert worden sein. „Hier haben Sie die falsche Art der Beweiserhebung gewählt“, bemängelte der Richter einen Fauxpas in der Strategie, wie er renommierten Jura-Fachleuten nicht passieren dürfe.

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