Rheinpfalz Immer wieder Vorwürfe

91-86648981.jpg

Das geplante, nie realisierte Windrad der Firma Tehalit, die im Zusammenhang stehende Fragen nach Niederschriften aus dem Jahr 2014 und ein Grundstücksverkauf beschäftigten am Mittwoch erneut den Geiselberger Gemeinderat. Bürgermeister Georg Spieß beantwortete die Fragen, die ihm von Bürgern und von der SPD-Ratsfraktion in der vergangenen Sitzung, teils schon in mehreren vorausgegangenen Sitzungen gestellt worden waren. Es entzündeten sich erneut Diskussionen.

Spieß erläuterte zunächst, dass die Fragen den Bürgern vorab bereits schriftlich beantwortet worden seien. Zur Frage des früheren Ratsmitgliedes Michael Springer, ob Spieß gedenke zurückzutreten, erklärte Spieß, dass er derzeit nicht beabsichtige, sein Amt aufzugeben. Springer beziehe sich in seiner Frage auf Dinge, die innerhalb der FWG Thema gewesen seien. Dort gehörten sie auch hin. Warum die Antwort von der Verbandsgemeindeverwaltung gekommen sei, nicht von Spieß, wollte Springer wissen. Die Verbandsgemeinde führe die Geschäfte für die Ortsgemeinde, erläuterte Frank Riedinger von der Verbandsgemeinde. Sie sei in diesem Fall also quasi der Schreibdienst des Bürgermeisters gewesen. Riedinger und Verbandsbürgermeister Lothar Weber erklärten unmissverständlich, dass die Antworten inhaltlich, auch was die Formulierungen angehe, von Spieß kommen, die Verbandsgemeinde habe daran nichts geändert. Sie verwahrten sich gegen Aussagen von Springer und dem früheren Ratsmitglied Stefan Huwer, die Verbandsgemeinde habe geantwortet, nicht Spieß, um diesen zu schützen. „Das sind böswillige Unterstellungen, ich weise darauf hin, dass die Verwaltung ordentliche Arbeit macht“, erklärte Weber. Das sei ein Missverständnis, es gehe nicht gegen die Verwaltung, erklärten Springer und Huwer unisono. Zum wiederholten Mal waren die gescheiterten Windradpläne der Tehalit Thema im Rat. Und er werde dieses Thema so lange in jeder Ratssitzung ansprechen, bis Spieß einräume, dass er den Rat belogen und betrogen habe, sagte SPD-Fraktionsmitglied Günther Fluck. Für die SPD steht das zweifelsfrei fest. Der Rat habe am 25. Februar 2014 getagt. Dass es eine Fristverlängerung für den Rat bis Ende März 2014 gibt, damit dieser zu den Plänen der Firma Tehalit ein Windrad auf Geiselberger Gemarkung aufzustellen, Stellung nehmen konnte, war in der Niederschrift zu dieser Sitzung vermerkt. Genau das könne nicht sein, verwies SPD-Ratsmitglied Christof Neumahr auf das Sitzungsdatum 25. Februar. Unabhängig davon, dass es eine Diskrepanz in den Aktenvermerken von Verbandsgemeindeverwaltung (Datum: 26. Februar) und Kreis (27. Februar) über ein Telefonat gibt. Beides sei in jedem Fall nach der Sitzung gewesen, sagte Neumahr. Das Windrad war baurechtlich in keiner Weise genehmigungsfähig, wurde nie gebaut. Er könne das beantworten, was die Aktenlage hergebe, sagte Spieß. Der Rest lasse sich nicht nachvollziehen. Er bleibe dabei, dass, wie in der Niederschrift der Sitzung vermerkt, in der Ratssitzung die Fristverlängerung Thema gewesen sei. Dass er dieses Thema immer wieder aufgreife, hänge damit zusammen, dass Spieß ihn angezeigt habe, sagte Neumahr. Auch das frühere Ratsmitglied Huwer merkte an, dass Spieß den Rat um die Abstimmung betrogen und Ratsmitglieder zu Unrecht wegen übler Nachrede angezeigt habe. Wenn immer wieder die Anzeige ins Spiel gebracht werde, sagte Spieß, solle das im richtigen Zusammenhang geschehen. Die Anzeige sei erfolgt, weil SPD-Ratsmitglieder öffentlich behauptet hatten, dass die Niederschrift von ihm und dem Schriftführer gefälscht worden sei. Ein Ergebnis der Ermittlungen des Staatsanwaltes sei, dass die Niederschrift nicht gefälscht wurde. Vorgeworfen wurde Spieß auch, dass kein Ratsmitglied das Protokoll dieser nicht-öffentlichen Sitzung gesehen habe. Erst Mitte 2015, also mehr als ein Jahr und etliche Ratssitzungen nach der betreffenden Sitzung im Februar 2014, hatte die SPD das Thema aufgegriffen. Die Aussage von Stefan Huwer, 2014 noch für die Wählergruppe Spieß im Rat, dass niemand in der FWG das Protokoll gesehen habe, wurde widerlegt. Die FWG-Ratsmitglieder Peter König und Heinz Klein, damals Beigeordnete, hatten es gesehen. Warum die SPD-Ratsmitglieder Neumahr und Fluck nicht in das Protokoll geschaut hatten, das ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Gunkelmann (der zwischenzeitlich sein Mandat zurückgegeben hat) entsprechend der damals geltenden Satzung zugegangen war, blieb von SPD-Seite unbeantwortet. Mittlerweile ist die Satzung geändert. Das Protokoll der nicht-öffentlichen Sitzung geht den Ratsmitgliedern zu, die an der nicht-öffentlichen Sitzung teilgenommen haben. Michael Springer, damals gleichfalls noch Mitglied der Wählergruppe Spieß, warf Spieß vor, er sorge nicht für Transparenz, verhindere politische Diskussionen. Als er Parallelen zu aktuellen Geschehnissen in der Türkei zog, platzte FWG-Ratsmitglied Ulli Stahl der Kragen. Der verbat sich derartige Angriffe und böswillige unterschwellige Behauptungen. Die Geschichte um einen Grundstückskauf reicht zurück ins Jahr 2010. Damals führte Spieß, das bestätigte er, Gespräche mit dem Vertreter einer Grundstücksbesitzerin, deren Grundstück beim geplanten Ausbau der K 31 zwischen Geiselberg und der B 270 eine Rolle spielte. Damals wurde vereinbart, dass ein benötigtes Grundstück an den Kreis abgegeben werde. Diese Zusage wurde vom Verkäufer damit verknüpft, dass ein weiteres Grundstück gekauft werden müsse. Wenige Wochen nach dem Gespräch entschied der Rat in einer Sitzung, dass die Gemeinde dieses Grundstück erwirbt. 2013, vor Ausbaubeginn, stellte sich heraus, dass der Kreis beziehungsweise der Landesbetrieb Mobilität, der geplant hatte, dieses Grundstück nicht mehr benötigt. „Es wurde verabredet, das Grundstück an mich zu veräußern“, erklärte Spieß in seiner Antwort an Stefan Huwer, der vergangene Sitzung Fragen zu diesem Verkauf aufgeworfen hatte. Spieß verwies auf die laufende Flurbereinigung (Bodenordnung). Im Rahmen dieser könne ein Teilnehmer statt mit Land ganz oder teilweise mit Geld abgefunden werden. Die Zustimmung bedürfe schriftlicher Form und könne nicht widerrufen werden, wenn sie der Flurbereinigungsbehörde zugegangen oder in eine Verhandlungsniederschrift aufgenommen ist. Diese Landverzichtserklärung ersetzt die notarielle Beurkundung. Dieses Verfahren könne jeder Teilnehmer der Flurbereinigung bei einer beabsichtigten Eigentumsveränderung wählen. Für Huwer war diese Antwort unbefriedigend. Er wollte genau wissen: „Wer hat das wann verabredet und warum wurde der Gemeinderat nicht darüber in Kenntnis gesetzt, obwohl es im Frühjahr 2010 im März, April und Mai Ratssitzungen gab, bei denen das problemlos möglich gewesen wäre?“ Die Frage wird in der kommenden Sitzung beantwortet. Er habe mit dem Verkäufer gesprochen, der habe mit Hinweis auf den Datenschutz gesagt, dass er den Käufer nicht nenne. „Es gibt zwischen mir und dem Verkäufer keine Vereinbarung, dass er den Namen nicht nennen darf“, widersprach Spieß Vermutungen Flucks, dass der Bürgermeister den Verkäufer dazu verpflichtet habe. Für Fluck steht fest, dass Spieß sich in dieser Grundstücksangelegenheit der Vorteilsnahme im Amt und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht habe. Dass diese Verdachtsmomente aufkommen könnten, hatte auch Huwer konstatiert. Nur durch sein Bürgermeisteramt habe Spieß von der Verkaufsabsicht erfahren und die entsprechenden Voraussetzungen schaffen können. Huwer geht mit hoher Wahrscheinlichkeit von Vorsatz aus. SPD-Ratsmitglied Matthias Neumahr erklärte, dass für ihn die Sache vom Tisch wäre, wenn Spieß sich beim Rat entschuldige. |add

x