Rheinpfalz Ist Maxx-Ticket-Streichung rechtens?

Das Verwaltungsgericht in Neustadt wird am heutigen Donnerstag darüber befinden, ob die Streichung des Zuschusses für die Maxx-Tickets von rund 500 Kinder durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße rechtens ist. Insgesamt 15 Familien aus Pleisweiler-Oberhofen wollten die Entscheidung des Kreises und die des Kreisrechtsausschusses nicht hinnehmen. Beginn der Verhandlung ist um 10 Uhr.

Klage eingereicht haben 15 Eltern, eine Familie aus Oberhofen führt den Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht, solange ruhen die Klagen der anderen Familien. Der Startschuss für den Weg durch die Instanzen fiel vor eineinhalb Jahren. Zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 hatte die Kreisverwaltung ein bestehendes Schulgesetz aktiviert. Darin ist festgelegt, dass ein Schulweg, der kürzer als vier Kilometer ist und „keine besondere Gefährlichkeit“ aufweist, den Kindern zugemutet werden kann. Daraufhin wurde rund 500 Kindern im Kreis das so genannte Maxx-Ticket für den Bus vom Kreis gestrichen. Die Streichung beinhaltete keine Ausnahmeregelung für sozial schwache Familien oder Kinder von Asylsuchenden. Ersparnis für den Kreis: rund 190.000 Euro. Empörte Eltern aus den betroffenen Gemeinden Maikammer, St. Martin, Herxheimweyher, Herxheim, Kapellen-Drusweiler und Pleisweiler-Oberhofen hatten damals Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt. Protestaktionen fanden statt. Die Begründungen der Eltern in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses, die Monate nach der Streichung der Bustickets stattfand, hatten einen gemeinsamen Nenner: Die Schulwege sind gefährlich. Wegen der Nähe zu einer Bundesstraße, wegen fehlender Beleuchtung, zu schmaler oder nicht vorhandener Bürgersteige. Hohe Geschwindigkeiten oder Querungen galten vor dem Kreisrechtsausschuss als „nicht besonders gefährlich“. Auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, etwa bei einem Kind mit Bronchitis, war für das Gremium der Schulweg zumutbar. „Muss jemand zusammengefahren werden, bis ein Schulweg gefährlich wird?“, hatte sich im Kreisrechtsausschuss der Ortsbürgermeister von Kapellen-Drusweiler, Karl Hoffmann, empört. Der Kreisrechtsausschuss bestätigte die Entscheidung des Kreises, das Maxx-Ticket blieb gestrichen. Die einzige Gemeinde, die jetzt den Rechtsweg beschritten hat, ist Pleisweiler-Oberhofen, in der 15 von rund 50 betroffenen Eltern diese Entscheidung nicht hinnehmen wollten und Klage eingereicht haben. (pfn)

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