Rheinpfalz „Kehrfeld“ noch mal geändert

Der Bebauungsplan „Kehrfeld“ in Schmalenberg hat sich aufgrund der Anregungen, die von Trägern öffentlicher Belange – vornehmlich dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und der Unteren Naturschutzbehörde – eingegangen sind, noch mal verändert. In der Sitzung am Mittwoch stimmte der Gemeinderat dem überarbeiteten Bebauungsplan einstimmig zu.

In dem Bereich am Ortseingang, der an die bisherige Fläche des Fliesenfachgeschäftes Schmalenberger angrenzt, möchte die Firma eine Lagermöglichkeit schaffen. Zudem soll dort ein Wohnhaus errichtet werden. Die Gemeinde möchte eine Halle bauen, um Maschinen und Werkzeuge des Bauhofs dort unterbringen zu können. Der eigentliche Bauhof-Standort bleibt aber erhalten. Der Geltungsbereich des Baugebiets sei von zuvor 6305 auf 7568 Quadratmeter gestiegen, erläuterte Sonja Mazak vom Ingenieurbüro WSW aus Kaiserslautern. Vor allem für den landespflegerischen Ausgleich im Gebiet wird die zusätzliche Fläche benötigt. Zudem habe der LBM Wert darauf gelegt, dass die Einfahrt ins neue Gebiet verlegt wird. Sie befindet sich innerhalb des Ortsbereichs, gegenüber der Einfahrt zum Gebiet „Dungen“. Zudem muss der Bereich mittels Gehweg an die Ortslage angeschlossen werden. Auch den übrigen Anregungen, zum Beispiel, was Werbeschilder betrifft und das Beachten von verlegten Leitungen, wird im Bebauungsplan Rechnung getragen. Der geht nach seiner Überarbeitung nun noch einmal ins abschließende Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren. Beim Dorffest am Pfingstmontag wird es eine neue Spielmöglichkeit für Kinder geben. Der Pfälzerwald-Verein und der Obst- und Gartenbauverein organisieren für die jüngeren Besucher einen „Bungee run“. Platz ist vorhanden. Der Rat hat gegen diese Idee keine Einwände. Bis zum Dorffest wird der Obst- und Gartenbauverein wie angekündigt noch Bepflanzungen im Ort vornehmen. Abgelehnt wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Loch“. Dort wollte ein Anlieger einen Carport bauen. Um alle Bürger gleich zu behandeln, lehnte der Rat diesen Antrag wie schon frühere ab im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Ausnahmen wären mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

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