Rheinpfalz Keine Anzeige gegen Ex-OB Schöner

Im Zuge der Detektiv-Affäre im städtischen Baubetriebshof sehen sich jetzt ein Abteilungsleiter im Homburger Rathaus sowie der frühere Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (CDU) Vorwürfen ausgesetzt: Angeblich sollen sie private Dienstleistungen von BBH-Mitarbeitern während deren Arbeitszeit in Anspruch genommen haben.

Auf Anfrage bestätigt der Homburger Rathaussprecher Jürgen Kruthoff, dass die Stadtverwaltung gegen die vier Männer, die von Detektiven überwacht wurden, Strafanzeige gestellt habe – sowie gegen zwei weitere Personen. Dies sei ein Ergebnis der Befragung der vier beschuldigten Stadt-Arbeiter. Die Stadt habe die Akten an die Staatsanwaltschaft geschickt. Kruthoff: „Sofern sich darin Anhaltspunkte auf mögliche Vergehen des ehemaligen Oberbürgermeisters Karlheinz Schöner finden lassen, wird die Staatsanwaltschaft dies in eigener Zuständigkeit verfolgen.“ Auch die Kommunalaufsicht beim saarländischen Landesverwaltungsamt habe die Ermittlungsakten angefordert. Soweit das Amt aus der Aktenlage Hinweise auf mögliche disziplinarische Vergehen von Herrn Schöner finde, werde die Kommunalaufsicht als Disziplinarbehörde dem in eigener Zuständigkeit nachgehen, kündigte er an. Wie berichtet, hatte Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) im Herbst ein Detektivbüro aus Düsseldorf eingeschaltet, um Vorwürfen zu mutmaßlichen Mauscheleien beim Baubetriebshof nachzugehen. Ein städtischer Mitarbeiter wurde nach der Detektiv-Überwachung gekündigt, drei weitere kommen mit Abmahnungen davon, da sie offenbar schon zu lange bei der Stadt angestellt sind. Im Anschluss an die Überwachung habe die Stadt die vier Mitarbeiter befragt. Bei diesen Gesprächen sollen die Namen des Amtsleiters sowie des Alt-Oberbürgermeisters gefallen sein. Vorsorglich, sagt Kruthoff, habe die Stadt nun die beiden zusätzlichen Strafanzeigen gestellt, um von vornherein auszuschließen, man könnte etwas versäumt haben. Schöner wies derweil die Vorwürfe gegen seine Person zurück. Laut Christoph Rebmann von der Saarbrücker Staatsanwaltschaft liegt seiner Behörde keine Strafanzeige „gegen den früheren OB und auch nicht gegen einen leitenden Mitarbeiter der städtischen Verwaltung“ vor. Es gebe nur die Anzeigen gegen die vier Arbeiter. Die Stadt Homburg habe der Staatsanwaltschaft ein 300-seitiges Aktendossier mit den Mitarbeiter-Befragungen zusenden wollen – angekommen sei aber nur das Deckblatt. Daher habe seine Behörde die Akten erneut angefordert: „Bevor wir die nicht gelesen haben, können wir nichts über weitergehende Vorwürfe sagen.“ Die Staatsanwaltschaft werde darüber befinden, ob und in welchem Umfang Ermittlungen gegen weitere Personen einzuleiten sind. |ghm

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