Rheinpfalz Keine Rückzahlung

Bereitet im Betrieb große Probleme: die Verwertung des Strohs als Brennstoff für die Pilotanlage in Hermersberg. Das Land hatte
Bereitet im Betrieb große Probleme: die Verwertung des Strohs als Brennstoff für die Pilotanlage in Hermersberg. Das Land hatte das Strohheizkraftwerk bezuschusst.

Die Zuschüsse, die im Jahr 2009 für die Errichtung des Strohheizkraftwerkes in Hermersberg flossen, müssen nicht zurückbezahlt werden, wenn das Strohheizkraftwerk wie auch die Biogasanlage in Höheinöd und das Hackschnitzelwerk in Steinalben zum 1. Juli an die WVE GmbH verkauft werden. Das teilte das rheinland-pfälzische Umweltministerium auf eine kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Arnold Schmitt aus Schweich (Mosel) mit.

Mit 265.000 Euro, die zur Hälfte vom Land kamen, zur anderen Hälfte aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung stammen, war der Bau des Strohheizkraftwerks gefördert worden. Nachdem die Zweckbindungsfrist abgelaufen ist, müssen die Gelder nicht zurückbezahlt werden. Auch beabsichtige das Land nicht, dem neuen Betreiber Fördermittel zur Verfügung zu stellen. „Dass die Fördergelder nicht zurückbezahlt werden müssen, ist keine neue Erkenntnis. Im Gegenteil. Das hatte die Verbandsgemeindeverwaltung genau geprüft, bevor das Thema Verkauf in den Rat kam. Hätten die Fördergelder zurückbezahlt werden müssen, hätte das Thema Verkauf gänzlich neu bewertet werden müssen“, sagt Jochen Werle, der Sprecher der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat, mit Verweis auf die Anfrage im Landtag. Im Frühjahr war vonseiten des Verbandsgemeinderates der Grundsatzbeschluss gefasst worden, die drei während der Amtszeit des früheren Verbandsbürgermeisters Winfried Krämer (CDU) errichteten regenerativen Energieanlagen zu verkaufen, die der Verbandsgemeinde bis dato einen Verlust von etwa sieben Millionen Euro beschert haben. Das bewog Schmitt unter anderem zur Frage, welche Fehler aus Sicht der Landesregierung bei dem Projekt gemacht wurden. „Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor“, heißt es in der Antwort. Das Ministerium verweist darauf, dass außer für das Strohheizkraftwerk keine weiteren Landeszuschüsse geflossen seien. Weder für den Bau der Biogasanlage noch für den Bau des Hackschnitzelwerks. Wie bei jedem wirtschaftlichen Engagement müssten die Kommunen die Chancen und Risiken sorgfältig prüfen und abwägen, merkt das Ministerium an. Auch wenn eine Maßnahme umgesetzt sei, erfordere sie ein kontinuierliches Risiko-Controlling. Dass das gefehlt hat, dass der frühere Verbandsbürgermeister Krämer beispielsweise dem Verbandsgemeinderat bewusst Informationen verschwiegen hat, die schon frühzeitig das mit den Werken verbundene hohe Verlustrisiko aufgezeigt hätten, dass er unter anderem sogar den zuständigen Wirtschaftsprüfer nicht zu Sitzungen eingeladen hatte, um zu verhindern, dass dieser den Rat informiert, sind Erkenntnisse, die im Zuge der Aufarbeitung der Verlustgeschäfte gewonnen wurden. Als die Erkenntnisse gewonnen wurden, waren allerdings bereits erhebliche Verluste aufgelaufen. Das Land räumt ein, dass sich bei funktionierendem Risiko-Controlling Verlustrisiken zwar mindern lassen, gänzlich auszuschließen seien sie aber wie bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit nicht. Mit dem jetzt beabsichtigten Verkauf der Werke wolle die Verbandsgemeinde ja die Verluste begrenzen und damit zugleich den Weiterbetrieb sichern, damit die Energieabnehmer in Höheinöd, Hermersberg und Steinalben vertragsgemäß weiter Wärme geliefert bekommen.

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