Rheinpfalz Kirche sieht bei Kosten andere in der Pflicht

Die Kindertagesstätte in Eppenbrunn bräuchte laut Kreisjugendamt dringend eine dritte Gruppe. Ohne einen Erweiterungsbau fehlt d
Die Kindertagesstätte in Eppenbrunn bräuchte laut Kreisjugendamt dringend eine dritte Gruppe. Ohne einen Erweiterungsbau fehlt dafür aber der Platz.

«EPPENBRUNN.» Ob die in Trägerschaft der Pfarrei Heiliger Wendelinus Trulben befindliche Kindertagesstätte um eine dritte Gruppe erweitert wird, hängt stark von der Finanzierung der Maßnahme ab. Wie berichtet, möchte sich die Kirche an den Kosten nicht beteiligen. Die RHEINPFALZ sprach mit Markus Herr, dem Pressesprecher des Bischöflichen Ordinariats in Speyer, über die Gründe.

Wie schätzen Sie die allgemeine Situation der Kita ein?

Aufgrund vielfältiger Nachfrage vor Ort hat der Verwaltungsrat der Pfarrei Heiliger Wendelinus Trulben in Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Ordinariat Speyer eine Erweiterung des Kindergartens um eine dritte Gruppe für ein- bis dreijährige Kinder geplant. Die vorhandenen Räumlichkeiten sollen nach der bisher geltenden gesetzlichen Mischfinanzierung durch kirchliche und staatlichen Stellen auf den neuesten Stand der baurechtlichen Standards gebracht werden. Bei einer zusätzlichen Angebotserweiterung für die aktuellen familiären Bedürfnisse vor Ort liegt die Verantwortung für die Finanzierung ausschließlich bei den staatlichen Stellen. Ansonsten müssten die Angebote der benachbarten Kindergärten wahrgenommen werden. Der Verwaltungsrat wäre bereit, die Trägerschaft zusätzlich zu übernehmen zum Wohl der Familien vor Ort. Sehen Sie als Träger eine Notwendigkeit, die Kita zeitgemäß auszubauen? Die Notwendigkeit hat sich aus der Situation vor Ort ergeben. Eltern aus Eppenbrunn bringen derzeit schon ihre Kinder in Einrichtungen außerhalb. Daher war es eine Initiative von Träger und Kita-Leitung proaktiv auf die zuständigen Behörden (Kreisjugendamt und Landesjugendamt) zuzugehen. Für das jetzige Angebot –zwei Gruppen, 50 Plätze, davon sind sechs Plätze für Kinder unter drei Jahren, 24 Ganztagsplätze – entsprechen die Räume der Kindertagesstätte den Anforderungen. Haben Sie eine Planung zur Erweiterung in Auftrag gegeben? Und wenn ja, aufgrund welcher Fakten? Die Planungen wurden nach einer Begehung durch eine Mitarbeiterin des Landesjugendamtes in Auftrag gegeben. Durch das Landesjugendamt erfolgen auch die Vorgaben, wie die Kita räumlich anzupassen wäre. Die Kreisverwaltung hat aber als Bedarfsplanungsbehörde hier die Entscheidungshoheit. Der Ortsbürgermeister war über die Initiative der Katholischen Kirchengemeinde informiert. Wie ist der aktuelle Sachstand? Der Ortsgemeinderat hat, nach unserem Kenntnisstand, einer Erweiterung der katholischen Kindertagesstätte in seiner jüngsten Sitzung nicht zugestimmt. Das heißt, dass die Einrichtung in der bisherigen Form weiterbetrieben wird. Stimmt es, dass Sie sich als Träger nicht an den Kosten beteiligen wollen und falls ja, was sind die Gründe für die Ablehnung der Kostenübernahme? Als Träger einer Katholischen Kindertageseinrichtung sind die Katholischen Kirchengemeinden im Rahmen des Kita-Gesetzes und als Träger der freien Jugendhilfe Partner der Jugendämter zur Sicherung von Platzkapazitäten in Kindertagesstätten. Die freien Träger haben aus Sicht des Gesetzgebers den Vorrang, Kindertageseinrichtungen zu betreiben. Der im Gesetz geforderte Trägeranteil für Investitionen und den laufenden Betrieb zusätzlicher Gruppen können in der Regel aber nicht erbracht werden. In Eppenbrunn ist die Katholische Kirchengemeinde Träger der einzigen Kita vor Ort und garantiert derzeit den Bestand des jetzigen Angebotes. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen und von allen zuständigen Behörden festgestellt werden, bietet der Katholische Träger an, das Angebot seiner Einrichtung entsprechend zu erweitern. Hier gilt für die Kirchengemeinden aber das Gebot der Kostenneutralität, zumindest was die Investitionen und den laufenden Betrieb der Einrichtung angeht. Umgekehrt muss die Ortsgemeinde aber selbst auch keine Einrichtung zusätzlich neu errichten. Diese Modelle der Partnerschaft sind auf dem Gebiet der Diözese Speyer in Katholischen Einrichtungen, aber auch in Einrichtungen anderer konfessioneller und überkonfessioneller Träger üblich. Wie stellen Sie sich die Zukunft der Kita Eppenbrunn hinsichtlich Modernisierung, Erweiterung und Trägerschaft vor? Die katholische Kirchengemeinde bleibt Träger der Einrichtung in seiner bisherigen Form. Aktuell stehen Maßnahmen des Brandschutzes an. Diese können nach den Förderrichtlinien des Landkreises auch entsprechend umgesetzt werden. Es liegt an der Ortsgemeinde Eppenbrunn, den Eltern, die jetzt ihre Kinder nach außerhalb bringen, ein Angebot vor Ort zu machen. In der Katholischen Kindertageseinrichtung ist dies mit einem überschaubaren Einsatz an Mitteln möglich. | Interview: Michael Elig

Markus Herr
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