Rheinpfalz Landgericht hält 250 Euro für ausreichend

250 Euro sind genug, um hartnäckige Asphaltspritzer von einem Auto entfernen zu lassen. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Zweibrücken, wo ein Autobesitzer geklagt hatte. Er wollte 872,25 Euro, anstatt der 250 Euro, die ihm die Versicherung angeboten hatte.

Damit teilt das Gericht eher die Auffassung der Firma AS Asphaltsanierung und ihrer Versicherung, der Generali. Die 250 Euro entsprechen zumindest netto der Pauschale, die die Versicherung den Geschädigten von sich aus angeboten hat (die RHEINPFALZ berichtete). Laut Landgerichtssprecher Uwe Fischer hat das Gericht entschieden, dass der Kläger 250 Euro plus Zinsen bekommt. Die darüber hinaus gehende Klage, wurde abgewiesen. Die 250 Euro entsprechen nach Ansicht von Christoph Westrich von der Neunkircher Anwaltskanzlei Jakob und Latz nicht dem Vergleichsangebot, sondern gehen darüber hinaus: Zum einen sei es die Nettosumme. Zähle man die Mehrwertsteuer hinzu, die bei einer Reparatur anfällt, komme man auf knapp 300 Euro. Außerdem seien mit dem Vergleich alle Ansprüche abgegolten, das sei hier nicht der Fall. Das könnte wichtig werden, falls Folgeschäden auftreten – sofern das Ganze noch nicht verjährt ist. Außerdem könne es sein, dass das Gericht mit dem Urteil auch die Haftungsfrage geklärt und festgestellt hat, dass die Firma AS die Schäden verursacht hat. Das könne er nicht mit Gewissheit sagen, da ihm das Urteil noch nicht schriftlich vorliege. Offen sei auch, ob seine Kanzlei in Berufung geht und wie sich das Urteil auf weitere Fälle auswirkt. Die Neunkircher Kanzlei vertritt in dieser Sache etwa 50 Autobesitzer. Eine Berufung gegen das Urteil sei „gerade noch möglich“, erklärt Gerichtssprecher Uwe Fischer: Der Kläger wollte 872,25 Euro, das Gericht sprach ihm 250 Euro zu. Die Differenz zwischen diesen beiden Summen müsse mindestens 600 Euro betragen, damit eine Berufung möglich ist. Dafür sei nun einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Datum der Urteilsverkündung am vergangenen Freitag. Die ganze Geschichte begann im Spätsommer 2012. Damals wurden im Zweibrücker Land mehrere Straßen mit einer fehlerhaften Bitumen-Mischung erneuert: zwischen Reifenberg und Battweiler, Rosenkopf und Käshofen sowie Großbundenbach und Oberauerbach. Der Asphalt fuhr sich schnell wieder ab, und der klebrige Belag blieb an den Autos haften. Die Arbeiten hatte die Firma AS Asphaltsanierung erledigt, die bei der Generali versichert ist. Die Generali hatte jedem betroffenen Autobesitzer Mitte 2013 pauschal 250 Euro zur Beseitigung der Schäden angeboten. Damals hatten sich laut Generali knapp 700 Halter gemeldet. Insgesamt ging es um 1500 Fahrzeuge. Die meisten nahmen die Pauschale an, 60 bis 65 Autobesitzer hielten sie für zu gering und schalteten einen Anwalt ein. |bfl

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