Rheinpfalz „Lassen Sie die Spielchen“

Ein Unfallauto, das in Hauenstein auf einer öffentlichen Straße stand und im März im Auftrag der Verbandsgemeinde Hauenstein von einem Unternehmen aus Annweiler abgeschleppt wurde – dort steht das Fahrzeug noch –, beschäftigte gestern intensiv den Kreisrechtsausschuss. Begleitet wurde der Fall von einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Anwalt des Betroffenen und dem Vorsitzenden Christian Schwarz. Voreingenommenheit zugunsten der Verwaltung warf ihm der Anwalt vor und drohte, die Sitzung vorzeitig zu verlassen.

„Wir sind hier, um in der Sache zu entscheiden, und ich habe keine Lust, irgendwelche Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen“, sagte Schwarz, nachdem der Anwalt angemerkt hatte: „Wir sind hier beim Kreisrechtsausschuss, das Wort Recht könnte man durchaus streichen.“ Schwarz gab dem Anwalt eindeutig zu verstehen: „Lassen Sie die Spielchen.“ Dieser hatte beim ersten von drei zusammenhängenden Fällen erklärt, dass er jetzt gehe, da es aus seiner Sicht keine Unvoreingenommenheit gebe. „Sie haben hier keine Anwesenheitspflicht“, sagte Schwarz. Unabhängig von der Anwesenheit des Anwalts gehe es dem Ausschuss darum, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Der Anwalt blieb. Auslöser für diese Diskussion war das Auto des Widerspruchsführers. Das war in einen Unfall verwickelt gewesen und im Frontbereich erheblich beschädigt, wie Bilder zeigten. Mit dem Hänger eines Bekannten sei es abgeschleppt worden. Er habe das Fahrzeug reparieren lassen wollen, sagte der Mann. Der Hängerbesitzer, der das Auto reparieren sollte, habe ihm gesagt, er solle das Fahrzeug dort abstellen, das seien seine Parkplätze. Es waren aber keine Parkplätze, sondern öffentlicher Verkehrsraum. Das verbeulte Auto stand irgendwann nicht mehr auf dem Hänger, sondern auf der Straße. Wer es vom Hänger geholt habe, wisse er nicht, sagte der Mann. Die Vermutung, dass es der Hängerbesitzer war, lag nahe, und zu glauben, dass der angeblich vorher nichts zu dem Mann gesagt habe, fiel den Ausschussmitgliedern schwer. Das kaputte Auto, durchaus eine Gefahr für Passanten, stand nun auf der Straße. Mindestens seit dem 16. Februar, wie Fotos zeigten. Da das Auto keine Kennzeichen mehr besaß, wurde die Polizei in Dahn eingeschaltet. Die ermittelte den Mann aus der Verbandsgemeinde Hauenstein als Halter. Der wurde aufgefordert, sein Fahrzeug zu entfernen. Es gab keine Reaktion. Auf das Fahrzeug war ein entsprechender Vermerk geklebt. Vier Wochen Wartefrist wurden eingehalten, dem Mann ein Anhörungsbogen zugeschickt. Nichts passierte. Deshalb ließ die Verbandsgemeinde das Fahrzeug von einem Abschleppunternehmen aus Annweiler abschleppen, auf dessen Gelände das Fahrzeug noch steht. Einmal war der Halter dort gewesen und hatte eine wenig zielführende Diskussion mit dem Abschleppunternehmer. Die Verbandsgemeinde fordert 232 Euro Abschleppkosten von dem Mann. Bis einschließlich Juni wurden 535 Euro Standgebühren geltend gemacht. die Verwaltung drohte dem Mann an, das Fahrzeug ansonsten verschrotten zu lassen. Warum die Verbandsgemeinde, wenn sie ihn schon als Halter ausfindig gemacht habe, das Fahrzeug nicht auf eines seiner zwei Grundstücke im Ort geschleppt habe, wollte der Mann wissen. Weil dort kein Platz war, die seien mit Schrottautos zugestellt, erklärte der Vertreter der Verbandsgemeinde. Er machte auch deutlich, dass eine weitere Rechnung über Standgebühren bis einschließlich zu dem Tag, an dem das Auto vom Hof des Unternehmens geholt werde, an den Mann gehen werde. Zehn Euro pro Tag wurden bis dato berechnet. Aus Sicht des Vorsitzenden etwas zu viel. In der Rechtssprechung würden Beträge von 7,50 bis acht Euro zugrunde gelegt. Bei allen Differenzen, in einem Fall gab es dann eine Einigung. Schwarz wies den Mann darauf hin, dass er ein erhebliches Kostenrisiko eingehe. Es stehe seit über einem halben Jahr auf dem Hof des Unternehmens. Damit seien schon mehr Standgebühren angefallen, als das Auto wert sei. Gehe die Sache vor Gericht und würde in etwa einem Jahr verhandelt werden, würden noch mal erhebliche Standgebühren anfallen, sagte Schwarz. Er wisse natürlich nicht, wie das Gericht entscheiden würde, „aber ich hoffe, Ihr Anwalt hat Ihnen das enorme Kostenrisiko erklärt, dass Sie bei einer Klage eingehen“. Schwarz schlug vor, eine Frist bis Ende des Monats zu setzen, bis zu der er sein Auto abholt. Sein Mandant brauche da schon etwas Druck, erklärte der Anwalt des Autoeigentümers und schlug vor, die Frist damit zu verbinden, dass der Mann ansonsten das Eigentum am Fahrzeug aufgebe. Die Verbandsgemeinde dürfte es dann verwerten oder verschrotten. Dieser Vergleich, inklusive Teilung der Anwaltskosten – der Ausschuss verzichtete auf seine Gebühr – wurde getroffen. Über die Frage der offenen Abschleppkosten und Standgebühren wird hingegen der Ausschuss entscheiden.

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