Baden-Württemberg Mehr Erbschaften und Schenkungen im Südwesten

Geldscheine
Der Wert der im Südwesten steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen lag 2023 bei rund 12,4 Milliarden Euro. (Symbolbild)

Mehr als 29.500 Erbschaften und Schenkungen gab es im vergangenen Jahr im Südwesten. Ihr Wert geht in die Milliarden. Davon profitiert auch der Fiskus.

Fellbach (dpa/lsw) - Die Menschen in Baden-Württemberg haben vergangenes Jahr wieder mehr Vermögen vererbt oder verschenkt. Der Wert der steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen lag 2023 bei rund 12,4 Milliarden Euro - und damit 4,5 Prozent höher als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt in Fellbach bei Stuttgart mitteilte. Insgesamt wurden mehr als 29.500 Vermögensübergänge verzeichnet. Ein Plus von 1,9 Prozent. 

Der größte Teil des Nachlasswertes umfasst Grundvermögen wie Land und Gebäude sowie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen und Hausrat. 8,3 Prozent des Werts entfiel den Angaben zufolge auf Betriebsvermögen. Nach einem starken Anstieg 2021 waren die Zahl und der Wert von Erbschaften und Schenkungen im vorvergangenen Jahr rückläufig. 

Steuereinnahmen steigen auf über 1,9 Milliarden

Auf rund 8,8 Milliarden Euro mussten Steuern gezahlt werden. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Gesamtwert abzüglich Freibeträgen oder anderen Abzügen. Der Wert der festgesetzten Steuer lag mit mehr als 1,9 Milliarden Euro um fast ein Zehntel höher als im Vorjahr. 

Bei rund 41 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen ging es um Beträge unter 50 000 Euro. Sie hatten mit weniger als drei Prozent aber nur einen minimalen Anteil am Gesamtwert des übertragenen Vermögens. Im Gegensatz dazu speiste sich mehr als 40 Prozent des Gesamtwerts aus Beträgen über 2,5 Millionen Euro. Diese wiederum machten aber nur etwa 1,4 Prozent der verzeichneten Vermögensübergänge aus. Mit einer Milliarde Euro entfiel mehr als die Hälfte der Erbschafts- und Schenkungsteuer auf diese Gruppe.

In der Statistik sind dem Landesamt zufolge jene Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die es von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung gibt. Diese kann auch null Euro betragen. Dennoch sind insbesondere kleinere Erbschaften deshalb nur teilweise enthalten.

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