Rheinpfalz „Mehr Lärmbelastung gibt es da nicht“
„Vielleicht reicht da einfach eine Klarstellung.“ Verbandsbürgermeisterin Silvia Seebach ist zuversichtlich, den Bebauungsplan für das Gelände neben der Freizeithalle ohne große Umstände auf die rechtssichere Seite zu bekommen. Wie mehrfach berichtet, hatte ein Anwohner vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht mit einer Normenkontrollklage Erfolg. Der Bebauungsplan wurde vom Gericht für „unwirksam“ erklärt.
Das Urteil liegt inzwischen vor. Laut Seebach habe das Gericht hauptsächlich moniert, dass die Bezeichnung „Sonderbaufläche Lagerung“ für die künftige Nutzung als Bauhof nicht ausreicht. Rein formell war der Bebauungsplan somit schon nicht gültig. „Eigentlich ist ja ein Bauhof geplant und das muss dann auch so dargelegt werden“, so Seebachs Interpretation. Einen Verweis auf einen Beschluss des Gemeinderates befindet das Gericht für nicht ausreichend. Ein zweiter Kritikpunkt der Koblenzer Richter waren Differenzen zwischen dem Lärmgutachten und den tatsächlichen Angaben in dem Bebauungsplan. Im Gutachten wurde von einem kleineren Gebäude ausgegangen, als im Plan erlaubt wäre. Das dürfte jedoch kein Problem darstellen, schätzt die Verbandsbürgermeisterin, die keinen Unterschied sieht, ob nun in einem kleinen Raum Krach gemacht werde oder in einem größeren. „Ich kann nicht sehen, was da falsch gemacht sein soll im Lärmgutachten.“ In der kommenden Woche treffe sie sich mit Lembergs Bürgermeister Heinrich Hoffmeister, um das Urteil und seine Konsequenzen zu besprechen. Eventuell müsse der Bebauungsplan geändert werden und der Gemeinderat noch mal einen Beschluss dazu fassen. Ein neues Lärmgutachten hält Seebach für unnötig. „Wir brauchen eine zügige Entscheidung“, meinte Bürgermeister Hoffmeister, der sich irritiert zeigte wegen der Kritik an dem Lärmgutachten. Bei dem Gutachten seien alle möglichen Lärmquellen und Maschinen des Bauhofes zusammengerechnet worden, so als wenn die Gemeindearbeiter gleichzeitig jeden potenziellen Krachmacher in ihrem Arsenal laufen lassen würden. Mit dieser Kakophonie wäre der Bauhof immer noch unter dem Grenzwert. „Mehr als diese Lärmbelastung gibt es da nicht“, so Hoffmeister, der nicht versteht, wo der Unterschied liegt zwischen dem Lärm in einer kleinen und einer großen Halle. Gebaut werden solle auf jeden Fall die Hallengröße, die auch im Gutachten genannt ist. Der Lemberger Gemeinderat will den in die Jahre gekommenen und räumlich sehr beengten Bauhof in der Pirmasenser Straße neben die Freizeithalle verlagern. Erhebliche Sanierungen und Umbauten wären sonst am alten Standort nötig. Unter anderem gibt es arbeitsrechtliche Bedenken gegen die Form des Bauhofes in seinem jetzigen Zustand. Eine Gerätehalle soll die Maschinen der Gemeindearbeiter aufnehmen. Die Sozialräume würden in der Freizeithalle untergebracht. (kka)