Rheinpfalz Nicht aufdrängen lassen

Rodalben wartet auf den Bewilligungsbescheid für die Erneuerung der Lohnstraße, die mittlerweile das Zeug zur „Klappergasse“ hat
Rodalben wartet auf den Bewilligungsbescheid für die Erneuerung der Lohnstraße, die mittlerweile das Zeug zur »Klappergasse« hat.

Die Stadt Rodalben wird sich der Kommunalaufsicht aller Voraussicht nach nicht beugen und den Gemeindeanteil bei der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen bei 50 Prozent belassen, statt ihn auf 40 Prozent zu senken. Dazu tendierte der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag.

Eine Empfehlung sprach der Ausschuss allerdings nicht aus. Entscheiden soll der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 18. Juni (18.30 Uhr). Verkehrsanlagen (Straßen) kosten Geld. Zur Finanzierung werden wiederkehrende Beiträge erhoben, die Stadt leistet den Gemeindeanteil, der aktuell bei 50 Prozent liegt. Sinkt der Gemeindeanteil, werden die Bürger höher belastet. Seit 22 Jahren beläuft sich der Gemeindeanteil in Rodalben laut Beitragssatzung auf 50 Prozent. Laut einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015 sei der Anteil in dieser Höhe „rechtlich nicht mehr haltbar“, hieß es in der Beschlussvorlage. Mittlerweile hielt auch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt, so die Verwaltung, es „für zwingend erforderlich“, den Gemeindeanteil „neu festzusetzen“. Der Gemeinde- und Städtebund erachte 35 bis 45 Prozent als „vertretbar und angemessen“ (Beschlussvorlage). Schon im November hatte die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung den Stadtratsbeschluss vom September als rechtswidrig beanstandet. Sie drohte die „Anordnung der Ersatzvornahme“ an. Nachdem der Stadtrat seinen Beschluss im Dezember trotzdem erneuert hatte, erließ die Kommunalaufsicht (10. April) die angedrohte Anordnung. Darin heißt es: „Dem Stadtrat der Stadt Rodalben als zuständigem Organ wird aufgegeben, bis spätestens 15. Juni 2018 die Ausbaubeitragssatzung so neu zu fassen, dass darin der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit 1 (Stadt Rodalben ohne den Ortsteil Klinkenberg) auf höchstens 40 Prozent festgesetzt wird. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung führt zur Ersatzvornahme. Für diesen Bescheid wird die sofortige Vollziehung angeordnet“. „Wir werden uns die Neufestsetzung nicht aufdrängen lassen“, schimpfte Peter Pfundstein (FWG). Im Haushalt der Stadt, argumentierte er, fehlten bei sieben Millionen Euro Ausgaben gerade einmal 60 000 Euro, und die Stadt wäre in der Lage, „gar keine wiederkehrenden Beiträge erheben zu müssen“. Die Anordnung der Kreisverwaltung wertete er als „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“. Merkwürdigerweise, erklärte Pfundstein weiter, habe das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt in 20 Jahren „nie Beanstandungen vorgetragen“. Jetzt sehe es sich veranlasst, auf die Senkung des Gemeindeanteils zu pochen, wenngleich sich „im Straßenbau nichts geändert“ habe. Pfundstein sprach sich dafür aus, den Sachverhalt „vor Gericht klären zu lassen“. Auch Ralf Lehmann (Grüne) wollte „es darauf ankommen lassen“. Ebenso neigte Stephan Matheis (CDU) zu dieser Auffassung, behielt sich aber vor, „noch einmal mit der Fraktion darüber zu sprechen“. Der erste Beigeordnete Torsten Striehl (SPD) mutmaßte, die Widerspenstigkeit der Stadt könne der Grund für den Aufschub bei der überfälligen Erneuerung der Lohnstraße sein. „Seit eineinhalb Jahren warten wir auf die Zuschuss-Zusage und bekommen keinen Bewilligungsbescheid“, sagte Striehl, „das kann doch nicht sein“.

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