Baden-Württemberg Noch keine Genehmigungen für Cannabisvereinigungen erteilt

Cannabis-Anbau
64 Anträge auf Genehmigung von Anbau-Clubs für Cannabis wurden eingereicht - und noch keiner bewilligt. (Symbolbild)

Seit Juli gehen in Baden-Württemberg Anträge von Cannabisvereinen ein, die alle nur eins wollen: So schnell wie möglich mit dem Anbau zu beginnen. Doch sie müssen sich gedulden.

Stuttgart/Freiburg (dpa/lsw) - Die Anzahl der Anträge zum Anbau von Cannabis steigt, jedoch hat noch kein Verein in Baden-Württemberg bisher eine Betriebserlaubnis erhalten. Das geht aus einer Antwort des Sozialministeriums hervor, die mit dem Umweltministerium abgestimmt wurde. Die Fragen eingereicht hatte die CDU im Landtag. Wie das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde mitteilte, wurden 64 Anträge eingereicht. «22 sind in der intensiven Bearbeitung», sagte eine Behördensprecherin.

Bei den Prüfungen zeige sich wegen der neuen und komplexen Gesetzeslage, dass auch bei gut aufbereiteten Antragsunterlagen deutlicher Nachbesserungsbedarf bestehe. Deshalb seien noch keine Erlaubnisse erteilt worden. «Es ist sehr erfreulich, wie professionell und auch verständnisvoll die meisten Anbauvereinigungen mit dieser Situation umgehen und sich aktiv auf unsere Hilfestellungen und den Gesamtprozess einlassen», sagte die Sprecherin.

Die Anträge würden nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. «Abgelehnt wurde bisher noch kein Antrag. Wir sehen einige Anträge auf einem guten Weg und gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass erste Erlaubnisse noch im Herbst erteilt werden können.» In Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern gab es nach früheren Angaben bereits Genehmigungen.

Kritik aus der CDU: Tür und Tor für Missbrauch geöffnet

Die Cannabislegalisierung der Ampelregierung ist aus Sicht der Landtags-CDU ein undurchdachter Schnellschuss. «Ampelminister Cem Özdemir wollte hier einmal mehr mit dem Kopf durch die Wand, um sein politisches Lebenswerk, die Legalisierung von Cannabis, durchzusetzen. Der Bund lässt die Länder alleine und lädt bei ihnen die Verantwortung und die Kosten für den Vollzug des Gesetzes, insbesondere die Überwachung der Cannabis-Anbauvereinigungen ab», sagte der polizeipolitische Sprecher der CDU, Christian Gehring. Es sei mit Kosten von mindestens zwei Millionen Euro jährlich zu rechnen. «Trotzdem wird allenfalls eine jährliche Kontrolle der Anbauvereinigungen möglich sein.»

Durch das Konstrukt der Cannabis-Anbauvereinigungen sei Tür und Tor geöffnet für verschleierte Kommerzialisierung und Missbrauch, sagte Gehring weiter. «Klar ist auch, dass durch die Legalisierung die Gefährlichkeit von Cannabiskonsum relativiert und die Verfügbarkeit von Cannabis erhöht wird. Dadurch droht ganz konkret eine Zunahme des Konsums mit einer Zunahme entsprechender Erkrankungen sowie mit höheren Kosten für die Suchtprävention und die Gesundheitsversorgung.»

Gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben

Nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis.

Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen. Das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Überwachungsbehörde will durch regelmäßigen Abgleich der Mitgliederlisten der Anbauvereinigungen Doppelmitgliedschaften unterbinden. Ausschließlich zahlende Mitglieder sind gesetzlich nicht zulässig.

Eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung aller Mitglieder wird im Erlaubnisverfahren auch als ausdrückliche Satzungsregelung vorausgesetzt. «Wie die konkrete Mitarbeit bei den zahlreichen und unterschiedlichen Aufgaben – Anbau, Ernte, Trocknung, Vorbereitung für die Weitergabe, Reinigungsdienst, Buchhaltung, Ausgabe von Mitgliedsausweisen und sonstige Mitgliederverwaltung –, die sich im Betrieb ergeben, auszusehen hat, ist im Gesetz nicht näher geregelt», heißt es in der Drucksache. Die Ausgestaltung im Einzelnen obliegt den Anbauvereinigungen.

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