Rheinpfalz Polder Altrip: Rechtsstreit nun wieder in Koblenz

LEIPZIG

/ALTRIP (jüm). Den seit 2006 schwelenden Rechtsstreit um den Bau eines Polders bei Altrip hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht gestern an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz zurückverwiesen: Das OVG müsse nun klären, ob die von der Gemeinde Altrip geltend gemachten Defizite der Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen und zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen. Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen ist ein wesentlicher Bestandteil für den Hochwasserschutz von Ludwigshafen und Mannheim. Mit neun Millionen Kubikmetern würde er über das zweitgrößte Hochwasser-Rückhaltevolumen am rheinland-pfälzischen Rheinufer verfügen.

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