Rheinpfalz Regeln vereinfachen

In Gebieten, für die ein Bebauungsplan besteht, möchte die Gemeinde Hermersberg die Bauvorschriften vereinfachen und vereinheitlichen. Bei der Ratssitzung am Mittwoch wurden erste grundlegende Ideen dazu in größerer Runde besprochen.

Hintergrund dieser vor Monaten angestoßenen Idee ist, dass der Rat künftig nicht in jeder Sitzung über Ausnahmegenehmigungen von Bebauungsplänen entscheiden möchte. Bürgermeister Erich Sommer (CDU) und SPD-Fraktionssprecher Jochen Werle hatten immer wieder bekundet, dass es sinnvoll wäre mehr Einheitlichkeit zu erzielen. Das Ingenieurbüro ISA aus Heltersberg hat sich die für Hermersberg bestehenden Pläne angeschaut. In ersten Gesprächen war durchforstet worden, was daraus eliminiert werden kann. Das sei ein langer Prozess, in den Rat und Bürger stärker einbezogen werden sollen, sagte Sommer. Deshalb werden erste Ergebnisse im Internet veröffentlicht, damit sich jeder einbringen kann. Wieso manche Festsetzung in einem Bebauungsplan getroffen wurde, ist heute teils nicht mehr nachvollziehbar. Dazu kommt, dass sich die Art des Bauens verändert hat. Sie unterliegt dem Zeitgeist – gefragt sind derzeit zum Beispiel Flachdächer, die in vielen Bebauungsplänen ausgeschlossen sind – und energetischen Anforderungen an ein Haus. Um das Umnutzen älterer Häuser oder das Bebauen von Baulücken interessant zu halten, „sollten wir so viel Freiheit wie möglich im Rahmen der bestehenden Baugesetze lassen“, verdeutlichte Werle. Vier Pläne waren am Mittwoch Thema. Alle anderen Ortsteile sind entweder wie der Ortskern nicht mit einem Bebauungsplan versehen oder werden vom bestehenden Bebauungsplan befreit. Betroffen von den Regelungen, die vereinfacht und vereinheitlicht werden sollen, sind Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes „Sportplatz“. Dort kommt zu den Sondergebieten wie Sport/Freizeit oder Freizeit/Kultur ein Sondergebiet für den Bereich Kindergarten dazu. Damit besteht die Option, den notwendigen Neubau des Kindergartens zu ermöglichen. Für ein Kindergartengebäude ist eine Gebäudehöhe von vier Metern vorgesehen. Betroffen sind auch der Bereich „Fabrikstraße“, der ein Mischgebiet und zwei Gewerbegebietabschnitte beinhaltet, sowie die Bereiche „In den Dorfwiesen“ und „Steinbleichdelle“. Einig war sich der Rat, dass unter anderem Gleichheit bei Einfriedungen (Mauern) und bei Nebenanlagen, zum Beispiel Gartenhäuschen, hergestellt werden soll. Die sollen in allen Gebieten bis zu 55 Kubikmeter Rauminhalt haben und eine maximale Höhe von 3,20 Meter. Nebenanlagen sowie Garagen und Carports sollen mindestens drei Meter von der Straße entfernt stehen, um im Verkehr eine bessere Übersichtlichkeit zu haben. Bei den Dachformen möchte man zwischen Flach- und spitzem Dach alles zulassen. Gestrichen werden sollen – wenn möglich – Vorgaben, deren Einhaltung ohnehin niemand kontrolliert. Beispielsweise zur Begrünung der Grundstücke. Heute gibt es viele Steingärten, die jedoch dem Bebauungsplan widersprechen. Da das niemand sanktioniere, könne man den Passus auch streichen. Festgeschrieben werden soll jedoch, das Flächen vor den Häusern nicht als Lagerfläche genutzt werden dürfen. Diese Ideen werden nun im vorgezogenen Verfahren mit Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange diskutiert, zu denen verschiedene Behörden oder die Telekom gehören. In den Gebieten, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, greift die Landesbauordnung. Gestalterisch eingreifen will man hier über eine Gestaltungssatzung, die im Rahmen der Dorferneuerung Thema wird. Hinzukommen könnte noch ein Bebauungsplan für den Bereich „Weselberger Straße“, die Ortsausfahrt Richtung Weselberg, wo früher eine Tankstelle stand. Dieser Bereich missfällt unter anderem der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die im Zuge der Dorferneuerung gerne eine schönere Ortseinfahrt realisiert sähe. Zudem möchte ein Anlieger dort bauen. All das ließe sich über einen Bebauungsplan realisieren, der recht schnell erstellt werden könnte, weil der Bund das Baugesetz reformiert hat, um schnell Bauland schaffen zu können. Befristet bis Ende 2019 können daher für Flächen bis 10.000 Quadratmeter in einem beschleunigten Verfahren Bebauungspläne aufgestellt werden. Es muss nicht gewartet werden, bis der Flächennutzungsplan geändert ist, und auf einen naturschutzfachlichen Ausgleich kann verzichtet werden. Durch einen Bebauungsplan ließen sich in dem Gebiet vier, fünf Bauplätze ausweisen, schätzt Bürgermeister Erich Sommer. „Schneller und kostengünstiger kriegen wir dort keine saubere Lösung hin und es werden Bauplätze geschaffen“, unterstrich Jochen Werle.

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