Baden-Württemberg Reinigungsfirma soll 240.000 Euro Lohn unterschlagen haben

Zoll
Der Zoll verdächtigt ein Reinigungsunternehmen in Stuttgart, seine Mitarbeiter zu gering bezahlt zu haben.(Symbolfoto)

Der Zoll hat Räumlichkeiten einer Reinigungsfirma durchsucht, weil diese ihren Mitarbeitern zu wenig Lohn bezahlt haben soll. Aufgeflogen ist alles durch eine Routineprüfung.

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Reinigungsfirma aus dem Raum Stuttgart soll seine Mitarbeiter um 240.000 Euro betrogen haben. Es bestehe der Verdacht, dass Arbeitskräfte, die bundesweit zu Hotelzimmerreinigungen eingesetzt wurden, um Lohn- und Zuschlagszahlungen betrogen worden seien, sagte eine Sprecherin des Hauptzollamts. 

Dies sei über einen Zeitraum von zwei Jahren geschehen. Zudem sollen mehrere ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis für das Unternehmen tätig gewesen sein. Wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt, gab die Sprecherin nicht an. Es handele es sich allerdings um eine größere Firma.

Durchsuchungen bei Reinigungsfirma

Wegen des Verdachts seien mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt worden. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt. Ein erster Verdacht kam bei einer routinemäßigen Geschäftsunterlagenprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf. 

In der Branche gelte ein tariflich vereinbarter Mindestlohn in Höhe von 13,50 Euro pro Stunde. Zudem hätten Beschäftigte Anspruch auf Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge.

 

 

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x