Rheinpfalz Schöner weist alle Vorwürfe zurück

Seit Montag muss sich der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (rechts) in Saarbrücken vor Gericht verantworten
Seit Montag muss sich der frühere Homburger Oberbürgermeister Karlheinz Schöner (rechts) in Saarbrücken vor Gericht verantworten. Links sein Anwalt Guido Britz.

„Ich habe keinerlei Amtspflichten verletzt. Ich habe mich niemals auch nur um einen Cent persönlich bereichert. Den Waldweg, der angeblich im Jahr 2012 hinter meinem Haus verlegt wurde, gibt es schon seit Jahrzehnten. Er wurde auch nicht geschottert; in seiner Grundkonstellation ist er bis heute unverändert“: Karlheinz Schöner hat vor dem Saarbrücker Landgericht alle Vorwürfe zurückgewiesen, er habe in seiner Zeit als Homburger Oberbürgermeister sein Amt für Betrug und Untreue missbraucht.

Doch genau dies wirft dem ehemaligen, der CDU angehörenden Oberbürgermeister seit Montag Staatsanwalt Andreas Kächele vor. Zunächst gab der Vorsitzende Richter der zuständigen Wirtschafts-Strafkammer, Bernd Weidig bekannt, dass sich die Prozessbeteiligten vorab zu einem sogenannten Verständigungsgespräch getroffen hätten: Schöner sei die Erledigung des Verfahrens gegen eine Gesamt-Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung angeboten worden – plus Geldzahlung für einen gemeinnützigen Zweck. Dem mitangeklagten Bauunternehmer wurde eine zehn- bis zwölfmonatige Bewährungsstrafe plus Zahlung eines „niedrigen fünfstelligen Betrages“ in Aussicht gestellt. Richter Weidig gab bekannt, dass dieser Deal von Schöners Anwalt Guido Britz abgelehnt worden sei. Britz kämpft offenbar um Schöners Beamten-Alterspension, die bei einer mindestens einjährigen Haftstrafe wegzufallen droht. Vom 14. Januar 2008 bis 30. September 2014 stand Schöner an der Spitze der Stadtverwaltung. Auf die Beschallungsanlage mit Digitalmixer angesprochen, betonte der Alt-OB, dass seine Band dafür gar keine Verwendung habe: „Wir sind eine Oldie-Band, die bewusst auf analoge Technik setzt.“ Als OB habe er seinerzeit damit Schluss machen wollen, dass die Stadt für Konzerte stets Anlagen für jeweils bis zu 8000 Euro mietete. Daher habe er den Kauf für gut 12.000 Euro beschlossen. Für den digitalen Mixer habe man sich entschieden, weil dieser die Anlage für vielfältige Zwecke nutzbar mache. Schöner beharrte darauf, dass er den Kauf selbst finanziert habe – zum Wohl der Stadt, zur Verwendung in Musikschule, Schulen und Kindergärten. Der Richter hatte erläutert, dass die Stadt 2011 anlässlich Schöners 60. Geburtstag einen Empfang gegeben hatte. 13.000 Euro an statt Geschenken erbetenen Spenden seien in einen Verfügungsfonds des OB geflossen. Wie der Richter den Akten entnahm, wusste die Musikschulleiterin vom Kauf nichts. Schöner argumentierte, er habe den Kauf mit eigenem Geld getätigt, das ihm zum Geburtstag geschenkt wurde. Der Richter neigte zu der Auffassung, es handele sich um städtisches Geld. Schöners Angabe, er habe sich im Sommer 2012 nur ein einziges Mal kurz die Arbeiten des Aquis-Trupps hinter seinem Haus angeschaut, hielt Weidig die Aussagen der Arbeiter entgegen, Schöner sei mehrfach dabei gewesen. Weidig deutete an, dass „weitere Vorwürfe durch die Gegend schwirren, die im Prozess noch zu Tage treten könnten“. Daraufhin bat Anwalt Britz, man möge sich doch bitte auf den Inhalt der Anklageschrift beschränken. Der Richter konterte: „Das ist hier kein Wunschkonzert.“ Der Bauunternehmer sagte, die Stadt habe den Umfang ihrer Aufträge an seine Firma inzwischen „stark zurückgefahren“ – „um bis zu 150.000 Euro pro Jahr“. Schöner betonte, es habe keine Vereinbarung gegeben, Rechnungsbeträge in kleine Tranchen unter 1000 Euro zu splitten. „Das wäre für mich auch gar nicht nötig gewesen. Als OB hätte ich für wesentlich höhere Beträge beauftragen können.“

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