Rheinpfalz „Solches Verhalten geht nicht“

Im Verfahren wegen eines Streits zwischen Schrottsammlern am 14. Oktober 2013 in Hauenstein (wir berichteten) hat das Schöffengericht Pirmasens am Montag das Urteil gesprochen. Ein 49-jähriger Schrotthändler muss eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 2800 Euro, zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht hielt ihn der Körperverletzung und der Beleidigung für schuldig.

Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dem Schrottsammler aus Mannheim vorsätzlich auf den Mund geschlagen habe, wobei ein bereits vorgeschädigter Zahn herausgeschlagen wurde. Er habe ihn auch beleidigt. Einen Raub hielt das Gericht hingegen nicht für nachgewiesen, da der Kontrahent die auf dem Sperrmüll stehenden Gitterboxen noch nicht in seinem Besitz hatte. Vorsitzender Mark Edrich setzte sich in der Urteilsbegründung detailliert mit den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen, den Widersprüchen und der Glaubwürdigkeit der Angaben auseinander. Vieles sei zwischen den Kontrahenten unstrittig. Es bestünden „keine vernünftigen Zweifel“ an den Aussagen des Schrottsammlers aus Mannheim und seiner Lebensgefährtin, denn sie stellten keine finanziellen Forderungen und hätten über zwei Jahre Zeit gehabt, sich abzusprechen, dennoch enthielten die Aussagen Widersprüche. Es sei nicht greifbar, dass sie aus Rache falsch ausgesagt hätten. Die Widersprüche in den Aussagen hinsichtlich des Schlags sehe das Gericht, das führe aber nicht zur Unglaubwürdigkeit der Aussagen. „Ihre Verärgerung ist nachvollziehbar“, äußerte Edrich Verständnis für den Angeklagten, sie rechtfertige aber nicht, so zuzugreifen, auch wenn es ein „ruppiges Geschäft“ sei. „Solches Verhalten geht nicht“, betonte der Richter. „Man kann nicht so seine Ansprüche anmelden. Man muss sich absprechen“, gab er ihm mit auf den Weg. Begonnen hatte der Fortsetzungstermin am Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen. Das Gericht hörte einen Krankenhausarzt zur Frage, ob aus einer Ende 2005 erlittenen Handverletzung beim Angeklagten Dauerschäden zurückgeblieben seien. Außerdem befragte es die behandelnde Zahnärztin des Kontrahenten über dessen Gebisszustand, den Mitarbeiter des Einkaufsmarkts, der die Gitterboxen herausgestellt hatte, einen Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und weitere Polizeibeamte. Die Staatsanwältin sah im Gegensatz zum Gericht auch schweren Raub als erfüllt an, da der Angeklagte einen Schraubenzieher mit sich geführt und ihn gezeigt hatte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Schmerzensgeld von 250 Euro für den Kontrahenten. Verteidiger Alexander Becker plädierte auf Freispruch, sein Mandant habe sich bei dem Vorfall nur verteidigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (arck)

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