Rheinpfalz „Soll ich dir jetzt einen Kopfschuss geben?“

Zwei Brüder (33 und 30 Jahre alt) aus einem Dorf im Landkreis Südwestpfalz müssen sich seit Dienstag vor dem Schwurgericht Zweibrücken verantworten. Sie sollen laut Anklage gemeinsam mit ihrem mittlerweile verstorbenen Vater am 1. Oktober 2013 auf ihre 50-jährige Tante geschossen und sie dabei schwer verletzt haben.

Angeklagte waren die Männer ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Vor eineinhalb Jahren wurde deswegen vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Zweibrücken verhandelt. Bei der eingehenden Beweisaufnahme vor Gericht kam das Schöffengericht zu dem Schluss, dass sich die beiden Brüder möglicherweise eines versuchten Totschlages strafbar gemacht haben könnten und verwies den Vorgang an das Schwurgericht beim Landgericht Zweibrücken. Dort wurde jetzt der Prozess eröffnet. Staatsanwalt Felix Huth wirft den beiden Männern vor, am 1. Oktober 2013 gegen 18.30 Uhr mit Pistolen bewaffnet in der Straße auf ihre Tante zugegangen zu sein und gleich mit ihr Streit begonnen zu haben. Sie wollten sie nach einem gemeinschaftlichen Tatplan „körperlich misshandeln“, trug Huth vor. Der Jüngere hätte mit einer Schreckschusspistole in die Luft geschossen. Er habe ihr die Waffe an den Kopf gehalten und gedroht: „Soll ich dir einen Kopfschuss geben?“ „Nein, tue das nicht, quäle sie zuerst“, habe der Ältere gesagt. Der Ältere habe mit einer halbautomatischen Pistole mehrere Schüsse auf ihre Beine abgegeben und getroffen. Wie danach festgestellt, wurde die 50-Jährige durch vier Schüssen in den Bauch, in die Leiste, ins Bein und in den Fuß schwer verletzt. Sie wurde vom Notarzt versorgt und in die Klinik gebracht. Der 33-jährige Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger Rolf Schaumlöffel erklären, dass er weder zur Person noch zur Sache eine Aussage mache. „Mein Mandant will aussagen“, erklärte dagegen Verteidiger Markus Freyler für seinen 30-jährigen Schützling. Dieser will von dem Geschehen überhaupt nichts mitbekommen haben. Er sei zuvor mit seiner Ehefrau spazieren gewesen und habe erst nach der Rückkehr davon erfahren. Sein Vater und sein Bruder, der jetzt mit ihm auf der Anklagebank sitzt, hätten ruhig vor der Haustür gesessen. Die Mutter hätte „das Ding“ (die Pistole) der Polizei gegeben. „Ich weiß von nichts“, sagte er. Er erwähnte, dass es immer wieder Streitigkeiten mit der Tante gegeben habe, wegen der Grenze am Anwesen der Tante zu ihrem Grundstück. „Als ich kam, war alles vorbei“, betonte der Angeklagte. Ob er denn gesehen habe, dass sein Bruder geschossen habe, wollte die Vorsitzende wissen. „Da müssen sie meinen Bruder fragen“, antwortete der Angeklagte. Anders lautet die Aussage der Tante, die von dem Trio ohne sichtbaren Grund, wie sie sagt, auf der Straße bedroht, mit einer Latte geschlagen, mit einem Stein beworfen und durch Schüsse schwer verletzt wurde. Sie weinte bei ihrer Aussage. Seit dem Tod des Großvaters 1989 sei es immer wieder zu Streitigkeiten mit ihrer Mutter gekommen. Und an diesem Abend seien die Drei sehr aggressiv gewesen, als sie ihr gemeinsam auf der Straße entgegen kamen. Der Jüngere hätte sofort angefangen, mit dem „Ding“ – Schreckschusspistole – in die Luft zu schießen und gedroht: „Ich kennt dir jetzt in de Kopp schieße, awwer ich muss dich zuerscht noch quäle.“ Plötzlich habe sie am Bauch einen brennenden Schmerz verspürt. Nach den Schüssen sei sie zu Boden gegangen. „Wie ich auf dem Boden gelegen habe, habe ich gedacht, das nimmt kein Ende“, trug die 50-Jährige vor. Sie hätte über Handy noch die Polizei rufen können. „Die Nummer habe ich gespeichert“, sagte sie. Dann wisse sie nur noch, dass der Notarzt gekommen sei. Nach acht Tagen im Krankenhaus sei sie in Reha gewesen. Sie sei heute noch in ärztlicher Behandlung und leide noch unter den Schmerzen. Tage zuvor hätte ihr der Jüngere gedroht. Da sei es um ihre Schwester gegangen, sagte die Tante der beiden Männer.

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